Familie im Recht

Familie im Recht

Gesellschaftliche Vorstellungen über Familie und die Familienrealität haben sich in den letzten Jahrzehnten fundamental verändert. Das Ideal der Hausfrauenehe, bis zur Eherechtsreform (1976) gesetzlich vorgeschrieben, ist heute zugunsten einer individuellen, zwischen den Ehepartnern selbst verhandelten Rollenverteilung aufgegeben worden. Diese theoretische Entscheidungskompetenz hängt in der Praxis maßgeblich von der gesetzlichen Ausgestaltung im Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Scheidungsrecht ab, da Familienmodelle erst dann gelebt werden können, wenn sie ökonomisch abgesichert sind. Weitere fundamentale Änderungen des Familienrechts sind durch die rechtlich veränderte Stellung des Kindes bedingt. Während das Kind früher mehr als „Objekt“ zwischen dem Elternrecht und Wächteramt des Staates stand, ist heute das Kindeswohl verfassungsrechtlich als elementarer Bestandteil von Art. 6 GG anerkannt und hat tiefe Spuren im Familienrecht hinterlassen. Schließlich hat sich das Familienrecht durch neue Familienformen verändert und steht gegenwärtig vor der Herausforderung, auf die technischen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin zu reagieren (siehe hierzu die Forschungslinie „Ethische und rechtliche Fragen der Fortpflanzungsmedizin“). Die hier aufgeworfenen Problemfelder werden vor allem verfassungsrechtlich und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte reflektiert.


Fragestellungen

Der Arbeitsschwerpunkt „Familie in Recht & Gesellschaft“ ist eine Zusammenführung verschiedener Fragestellungen auf verschiedenen Ebenen.

  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für eine echte Entscheidungsfreiheit familiärer Rollenverteilungen?
  • Wie kann das Kindeswohl als Kerngehalt von Art. 6 GG auch bei gleichberechtigter Erwerbstätigkeit beider Elternteile rechtlich gefördert werden, indem gesicherte Räume für die Sorge entstehen? Welche gesetzlichen Schutzvorschriften sind nötig, welche gesellschaftlichen Umdenkungsprozesse hilfreich?
  • Wie ist auf die zunehmenden Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin (wie z.B. social freezing oder umfangreiche Pränataldiagnostik bei späten Schwangerschaften) zu reagieren?


Verantwortlich

  • Dr. Katarina Weilert

Arbeitsformen

  • Vorträge
  • Publikationen
  • AEM Arbeitsgruppe


Vorträge

  • Weilert, Evangelische Akademie Baden; Seminar „Öffentliches Familientreffen“ in Karlsruhe, „Ehe und Familie im Recht im Wandel der Zeit“ (19.09.2014)
  • Weilert, Landesversammlung des Evangelischen Arbeitskreises (EAK), Thesen und Moderation der Podiumsdiskussion „Moderne Familienpolitik auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes“ (Diskutanten: Dorothee Bär, MdB; Birgit Kelle; Prof. Dr. Alfred Seiferlein) (24.11.2012)


Publikationen

Weilert, A. Katarina (2014): “Die Bedeutung des Kindeswohls im Rahmen der Rechtfertigung körperlicher Eingriffe”, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens. (RdJB) 3/2014, 381-399.

Weilert, A. Katarina (2012): „Das Kindeswohl und die Knochenmarkspende Minderjähriger aus verfassungsrechtlicher Perspektive“, in: Rechtswissenschaft. Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung 2012 (3), 292-329.

Weilert, A. Katarina (2010): „Verfassungsrechtliche Überlegungen zur Berechnung des Elterngeldes“, in: Deutsches Verwaltungsblatt 2010, 164-172.


Arbeitsgruppe

Dr. Katarina Weilert ist Mitglied der AEM-Arbeitsgruppe „Ethische Fragen am Lebensanfang“, die sich unter anderem mit dem Thema „social freezing“ befasst.

International Health Governance

International Health Governance

x

International Health Governance 2022

Im Rahmen der Projektpartnerschaft IHG der FEST (verantwortlich an der FEST: PD Dr. iur. A. Katarina Weilert, LL.M.) zum Max-Planck-Institut für ausländischer öffentliches Recht und Völkerrecht (Dr. Laura Hering; Dr. Pedro Villarreal) wurde 2022 ein Schwerpunkt auf die Pandemiebewältigung durch die Europäischen Union gelegt. Als Reaktion auf die unzureichende europäische Antwort in Bezug auf die Covid-19 Pandemie regte die Europäischen Kommission eine „verstärkte europäische Gesundheitsunion“ an. Die Europäische Union verfügt über Gesundheitskompetenzen im Bereich gemeinsamer Sicherheitsanliegen (Art. 168 Abs. 4 AEUV) sowie über unterstützende und koordinierende Kompetenzen insbesondere zur Bekämpfung von schweren grenzüberschreitenden Krankheiten (Art. 168 Abs. 5 AEUV). Im Rahmen dieser Kompetenzen agieren zwei Unionsagenturen, die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC): Die EMA ist durch die Zulassungsverfahren von Covid-Impfstoffen in der Öffentlichkeit bekannt. Etwas mehr im Schatten hat in der Covid-19-Pandemie das ECDC seine Rolle im Bereich der Risikoüberwachung und Risikoeinschätzung ausgeübt. Das Europäische Zentrum vernetzt nationale Public Health-Einrichtungen und dient der Bündelung von Informationen und epidemiologischen Daten. Es ist eine Einrichtung der Risikoeinschätzung, aber nicht des daraus folgenden Risikomanagements, das noch immer weitgehend in die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fällt. Die Europäische Union hat im Zuge der Gesundheitsunion die Kompetenzen von EMA und ECDC ausgebaut und eine neue bei der Europäischen Kommission angesiedelte EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) errichtet.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stand der von PD Dr. A. Katarina Weilert und den Projektpartnern am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ausgerichtete internationale Workshop, zu dem sich am 1./2. Dezember 2022 unter dem Titel „The European Health Union. Set up, challenges and global outlook” 23 Rechtswissenschaftler europäischer Universitäten und Mitglieder der Europäischen Kommission und des Bundesgesundheitsministeriums sowie aus politischen Think Tanks versammelten.

Prof. Dr. Tamara Hervey (London) fragte in Ihrem Vortrag danach, ob die Europäische Gesundheitsunion eine Zäsur in der Gesundheitspolitik der Europäischen Union markiert, die möglicherweise die Europäische Union selbst neu definiert als einen auf den Menschen gerichteten Zusammenschluss, oder ob sich die Europäische Gesundheitsunion nur als die Fortsetzung des bisherigen Weges einordnen lässt. Karin Henke (Frankfurt) schloss daran mit ihrem Vortrag „Building a European Health Union. What have we learned from the Corona crisis?” an. Welche Rolle spielt das Recht in der europäischen Pandemiebewältigung? Dieser Frage widmeten sich im zweiten Tagungsblock Dr. Anniek der Ruijter (Amsterdam, „The politics of health in the EU: the role of law”), Prof. Dr. Claudia Seitz (Basel/Bonn, “The European Health Union and the Competences of the EU – Is the European Union prepared for International Health Emergencies and Future Cross-Border Health Threats?”) und Prof. Dr. Giacomo Di Federico (Bologna, The role of legal preparedness in the making of a true EU Health Union”). Ein dritter Tagungsblock befasste sich mit dem Zusammenspiel von “Werten“ und einer europäischen Gesundheitspolitik. So überlegte Prof. Dr. Markus Frischhut (Innsbruck), ob Gesundheit ähnlich wie das Tierwohl zu einem „Wert“ der Europäischen Union avancieren sollte. Dr. Joelle Grogan (London) setzte die Europäische Gesundheitspolitik in Beziehung zu anderen, sie bestimmenden Politiken (Sozialpolitik, Umweltpolitik). Im vierten Tagungsblock stellte Dr. Bartlomiej Kurcz (Brüssel), Mitglied der Europäischen Kommission, die neue EU-Behörde HERA vor, der er selbst als Referatsleiter angehört. Der Rechtsanwalt Michael Weidner (Hamburg) führte aus, welche regulativen Konsequenzen die Gründung von HERA für das Unionsrecht und nationale Recht nach sich zieht. Ein Vortrag von Vincent Delhomme (Leiden/Brüssel) zur Schnittstelle von Gesundheitsrecht und europäischem Binnenmarkt sowie von Prof. Dr. Fruzsina Molnár Gábor (Heidelberg) zum Datenschutzrecht im Europäischen Gesundheitsmarkt rundeten im fünften Tagungsblock den zweitägigen Workshop ab.

 

Neu als open access verfügbar:

The Governance of Disease Outbreaks. International Health Law: Lessons from the Ebola Crisis and Beyond, herausgegeben von Leonie Vierck, Pedro A. Villarreal, Ph. D. (UNAM Mexiko), Dr. A. Katarina Weilert, LL.M. (London), 2017, 393 Seiten, broschiert, ISBN: 978-3-8487-4328-5.

Der Sammelband richtet sich an ein Fachpublikum von Völkerrechtlern, Praktikern in internationalen Institutionen und anderen Experten, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der internationalen Governance ansteckender Krankheiten vertraut machen möchten. Der Band geht aus einem breiter angelegten Heidelberger Kooperationsprojekt zur „International Health Governance“ der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. – Institut für interdisziplinäre Forschung (FEST) und des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) hervor.

 

International Health Governance 2020xxxxx

Steuerungsprobleme der öffentlichen Gesundheit auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene: Forschungsperspektiven für die Governance der COVID-19-Krise

Thomas Lange, FEST

Internationale Organisationen haben einen erheblichen Einfluss auf die Steuerung von zahlreichen Politikbereichen. In der internationalen Gesundheitspolitik ist trotz vieler Erfolgsfälle das Agieren der Organisationen nicht selten mit Komplikationen und Blockaden verbunden, weshalb eine internationale Gesundheitssteuerung in vielen Einzelprojekten und auch in internationalen Notsituationen droht ins Leere zu laufen. Komplikationen entstehen durch das kaum überblickbare Feld von Akteuren mit daraus entstehenden Koordinationsproblemen auf internationaler Ebene bis hin zu schlecht ausgebauten Gesundheitssystemen auf nationalstaatlicher Ebene, die oftmals in den Ländern mit einem schwachen Gewaltmonopol oder gar einer Abwehrhaltung gegenüber der internationalen Gesundheitspolitik zu finden sind.

Überblicksartig bedeutet dies:

Auf der multilateralen Ebene hat sich die Organisationslandschaft in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind nicht die einzige treibende Kraft bei der Gestaltung der internationalen Gesundheitspolitik. Vielmehr haben internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) dazu beigetragen, das Kräfteverhältnis zwischen den verschiedenen Akteuren zu verschieben. Auch Bestrebungen einzelner Mitgliedstaaten, die Arbeit und die Rolle der WHO in Zweifel zu ziehen, verschärfen die Spannungen.

Beispiele auf der regionalen Ebene zeigen, dass eine globale Gesundheitssteuerung nicht zwangsläufig von einer internationalen Organisation global erzeugt wird. Sie wird mitbeeinflusst und stabilisiert von regionalen Organisationen und zwischenstaatlicher Zusammenarbeit – auch jenseits der EU: So hat Australien im Jahr 2016 ein öffentliches Gesundheitsprogramm mit einem Volumen von 300 Millionen Dollar auf den Weg gebracht, um lokale Gesundheitssysteme in der asia-pazifischen Region vorsorglich zu stabilisieren. Auch die Association of South-East Asian Nations (ASEAN) hat nach der SARS-Krise 2002/2003 sich institutionell neu ausgerichtet, um auf künftige Pandemien effektiver reagieren zu können – dazu gehört neben einer besseren Abstimmung der Mitgliedstaaten eine verstärkte Einbindung nicht-staatlicher Akteure (insbesondere Nicht-Regierungsorganisationen (NGO)). Gleichzeitig kann die ASEAN aufgrund ihres institutionellen Designs zu einem “Stumbling Block” für eine gleichgerichtete regionale, die öffentliche Gesundheit betreffende Politik werden (vgl. Lange 2020)

Die Entwicklung nationalstaatlicher Gesundheitsstrukturen ist eng mit der internationalen Gesundheitspolitik verknüpft. Über 800 nationale WHO-Kollaborationszentren oder auch nationale Programme zur Epidemieprävention illustrieren ein ausgebautes Kooperationsnetzwerk zwischen nationaler und internationaler Ebene im Politikfeld Gesundheit. Dieses Bild verkehrt sich in sein Gegenteil bei der Betrachtung einzelner Nationalstaaten jenseits der OECD-Welt: Die Einbettung von nationalstaatlichen Gesundheitsstrukturen in das internationale Gesundheitssystem ist abhängig von der Entwicklung der jeweiligen Nationalstaaten. Dabei stellen bei weniger entwickelten Ländern die oft lückenhaften Gesundheitssysteme nicht nur ein Problem bei der Bekämpfung bedrohlicher Krankheiten dar – ein fehlender politischer Wille, ein schwaches staatliches Gewaltmonopol oder gar eine Abwehrhaltung gegenüber dem internationalen Gesundheitssystem flankieren eine schwach bis gar nicht ausgebaute öffentliche nationale Gesundheit.

Diese hier umrissenen Licht- und Schattenseiten zur Leistungsfähigkeit der internationalen Gesundheitspolitik rücken insbesondere in der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Damit verbundene Forschungsfragen standen zuletzt bei einer internationalen Tagung im Fokus, die von der FEST und vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) ausgerichtet worden ist. Sie sind mithin ein geeigneter analytischer Ausgangspunkt, um etwa politikwissenschaftlich den Umgang mit der COVID-19-Pandemie auf den oben beschriebenen Ebenen in den Blick zu nehmen, die Stärken der ebenen-spezifischen Governance zu identifizieren und ebenso das Blockadepotential herauszuarbeiten.

Ein Beitrag von Thomas Lange (FEST) und Pedro A. Villarreal (MPIL), der demnächst in der MPIL Research Paper Series erscheint, wird entlang ausgewählter Fälle zur COVID-19-Krise die Herausforderungen bei der Steuerung der internationalen öffentlichen Gesundheit in den Blick nehmen. Zudem erscheint im Journal Global Health Governance ein Artikel, in dem sich Thomas Lange mit der ASEAN Region und ihrer institutionellen Ausgestaltung nach der SARS-Krise 2002/2003 beschäftigt.

im Erscheinen:

Lange, Thomas 2021: Eine neue „Disease Surveillance“? Big Data und die Gefahrenüberwachung in Global Health. In: Held, Benjamin/ van Oorschott, Frederike (Hrsg.): Neue Technik – neue Ethik? Interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den Folgen der digitalen Transformation. Reihe FEST Forschung. Heidelberg University Press, Heidelberg (im Erscheinen).

Lange, Thomas 2020: International Health Governance: Regionen als treibende Kraft? In: Held, Benjamin/Kirchhoff, Thomas/ Oorschot, Frederike van/Stoellger, Philipp und Werkner, Ines-Jacqueline (Hrsg.): Corona als Riss: Perspektiven für Kirche, Politik und Ökonomie. FEST kompakt. Analysen – Stellungnahmen – Perspektiven, Band 1. heiBOOKS, Universitätsbibliothek Heidelberg.

siehe auch: Lange, Thomas 2020: COVID-19: Gibt es internationale Gesundheitssteuerung jenseits der WHO? Das Potential regionaler Organisationen bei der Pandemiebekämpfung. In: epd Dokumentation, Nr. 27 (Juli), Frankfurt am Main.

Lange, Thomas 2020: Beyond the ‘ASEAN-Way’? Third-Sector Driven Governance Along SARS and Haze Pollution. In: Journal of Global Health Governance, Special Issue: Climate Change and Global Health Governance, S. 129 – 140 (Link).

Lange, Thomas 2020: Beyond the ‘Global’ in Global Health Governance? Emerging Health Regionalism and Polycentric Order. SSRN Working Paper – http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3724332

 

 

Conference Presentation, International Studies Association – Annual Convention, USA

xxxxxxxx

International Health Governance 2019

xxxxx

xxxxx

International Workshop

“The Contested Authority of International Institutions in Global Health: National Decouplings, Regional Stumbling Blocks and International Collisions”

Heidelberg, Germany, 13 -14 November 2019

Keynote Speaker:
Prof. Till Bärnighausen
Director, Heidelberg Institute of Global Health

XXXXXXXX

XXXXXX

 XX

Bericht/ Report Workshop
– Programm Workshop 2019

Call for Abstracts  –

x

Project management

The Forschungstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. / Institute for Interdisciplinary Research (FEST) and the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law (MPIL) are engaged in a research project on International Health Governance. It will use the International Public Authority (IPA) approach in order to characterize and explain IHG in the face of ongoing structural changes in public international law.

International organizations play a central role in the formation of structures – organizations also have a considerable influence on the governance of international policy areas. This is also the case in international health policy. Despite many successful cases, the action of organizations can be associated with complications and blockages. For this reason, International Health Governance faces a growing set of obstacles in several topics, such as the protection against non-communicable diseases, or public health emergencies. This applies equally to the multilateral, regional and national levels.

In the ongoing project phase, thematic priorities are oriented along these three levels (multilateral, regional, national) of international health governance. These range from a hardly comprehensible field of actors with resulting coordination problems at the international level to poorly developed health systems at the national level, which can often be found in countries with a weak state monopoly on the use of force or even a defensive stance against the international health policy.

Research topics:

  1. Multilateral Level: Interinstitutional links between international organizations and its challenges for the international promotion of health
  2. Regional Level: Regional organisations and inter-state cooperation as a „Stepping Stone“ or a „Stumbling Block“ for the international promotion of health
  3. National Level: The challenges of relations between international organizations and weak and post-liberal states – consequences for the international promotion of health

x

International Health Governance – previously

 

An initial international workshop took place on March 3-4, 2016. The workshop’s theme was International Health Governance of Disease Outbreaks, with Professor Michael Marx (managing director “evaplan International Health” at the University Hospital in Heidelberg, Germany) as keynote speaker.

Contents: This IHG perspective purports to recognize the relevant actors involved in the goal of providing an adequate standard of health for persons. While the human right to health still focuses on the home-states to guarantee internationally agreed standards, IHG encompasses the broader picture of States, International Organizations, NGOs, private actors and public-private partnerships, all of them acting within the purview of their legal norms as well as under ethical convictions. The recent West African Ebola crisis provides a relevant example for examining the response of different actors who aid States unable to safeguard their own citizens. What are the responsibilities of IHG actors and how does law coordinate their actions? Does the human right to health include research in health issues as an obligation of States? With the ultimate goal of delivering timely and effective aid, the interplay between regulatory provisions and structural shortcomings and their effect on coordinated aid delivery by various actors requires further scrutiny.

For the initial phase of our research, we selected three sub-areas of IHG:

  1. Responsibilities of IHG actors
  2. Coordination of IHG actors
  3. Publicly-financed research

Please find a long concept paper for our IHG project here.

International Workshop for Researchers, Post-docs, Doctoral Students and International Health Practitioners in general:
Infectious Disease Epidemics Control from an IPA perspective
3 and 4 March 2016 at the MPIL in Heidelberg, Germany
Keynote speaker: Prof. Dr Michael Marx (Managing director evaplan International Health at the University Hospital Heidelberg, Germany)

It is possible to join the workshop without a paper. However, it is necessary to register with Ute Koder-Binder, Ass. jur., M.A.: sekreavb@mpil.de;
Phone: +49 6221 482-602 ;Fax: +49 6221 482 288 (early registration is advised as there are limited places)
Project Management:

  • Leonie Vierck (MPIL)
  • Pedro Villarreal, UNAM (Universidad Nacional Autónoma de México / National Autonomous University of Mexico)
  • Dr. iur. A. Katarina Weilert, LL.M. (FEST)

International Health Governance im Völkerrechtsblog

 

Stellung transnationaler Unternehmen im Völkerrecht

Stellung transnationaler Unternehmen im Völkerrecht

Die Transnationalität von Unternehmen bedeutet eine Herausforderung für nationales und internationales Recht. Um diese mächtigen Akteure rechtlich zu binden, wird ihre völkerrechtliche Stellung kontrovers diskutiert. Das Projekt untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, transnationale Unternehmen völkerrechtlich einzubinden.


Fragestellungen

  • Wie wurde und wird auf Ebene der Vereinten Nationen mit den durch Transnationale Unternehmen hervorgerufenen rechtlichen und tatsächlichen Problemen umgegangen?
  • Inwieweit ist die Verantwortlichkeit für die Kontrolle transnationaler Unternehmen auf nationaler Ebene angesiedelt?
  • Wie gestaltet sich der Konflikt zwischen einerseits der dezentralisierten Durchsetzung völkerrechtlicher Vorgaben und darüber hinausgehender nationaler Maßstäbe durch die einzelnen Staaten und andererseits dem völkerrechtlichen Prinzip der Nicht-Einmischung?


Ziel

Weg bereiten für Lösungen, die gewährleisten, dass einerseits transnationale Unternehmen nicht im rechtsfreien Raum schweben, und andererseits Staaten die Rechtsdurchsetzung nicht missbrauchen, um ihre eigenen wirtschaftlichen und Machtinteressen gegen andere Länder auszuspielen.


Verantwortlich

  • Dr. Katarina Weilert


Arbeitsformen

  • Publikationen
  • Vorträge, u.a. „Zähmung der Unzähmbaren? Die Stellung transnationaler Unternehmen im Völkerrecht“, Tagung „Mitgestaltung der (inter-)nationalen Wirtschaftsordnung und -praxis“, März 2012, Paulus-Akademie Zürich


Publikationen

  • Weilert, Katarina A. (2010): Taming the Untamable? Transnational Corporations in United Nations Law and Practice, in: Max Planck Yearbook of United Nations Law, Vol. 14, 445–506, Heidelberg 2010, online unter: http://www.mpil.de/ww/de/pub/forschung/forschung_im_detail/publikationen/institut/mpyunl/volume_14__2010.cfm
  • Weilert, Katarina A. (2009): „Transnationale Unternehmen im rechtsfreien Raum? Geltung und Reichtweite völkerrechtlicher Standards“, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaoRV) 69, 883–917, online unter: http://www.zaoerv.de/69_2009/vol69.cfm
  • Weilert, Katarina A. (2009): „Transnationale Unternehmen zwischen Völkerrecht und soft law“, in: Internationale Gerechtigkeit. Theorie und Praxis, hg. von Hartung, Gerald/ Stephan Schaede, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 207–238.
  • Weilert, Katarina A./Teichert, Volker/Rodenhäuser, Dorothee (2009): „Die Bearbeitung von zivilen Konflikten zwischen transnationalen Unternehmen und ihren Stakeholdern“, in: Friedensgutachten 2009, hg. von Jochen Hippler/Christiane Fröhlich/Margret Johannsen/Bruno Schoch/Andreas Heinemann-Grüder, Münster: LIT, 293–305.

Politikberatung

Politikberatung

Komplexe Lebenssachverhalte, rasanter technischer Fortschritt und die Vielfältigkeit politisch zu bewältigender Themen lassen Politikberatung zu einem wichtigen Element parlamentarischer Demokratie werden. Die Art und Weise sowie die Absichten der politikberatend tätigen Institutionen und Personen sind dabei sehr unterschiedlich, können von technischem Sachverstand, über kommerzielle Dienstleistungen oder im Gegensatz verwaltungsinternen Beratungen bis hin zu an Lobbyismus grenzenden oder partizipatorischen Formen reichen.

Ein Schwerpunkt war die Untersuchung einer sogenannten „Ethischen Politikberatung“, die in vielfältiger Weise über Ziele der Politik zur Problemerkenntnis und Problemlösung auf politischer Ebene beitragen kann. Sie umfasst beides, zum einen eine wissensbasierte Ebene, welche die Erkenntnisse der Wissenschaft fruchtbar macht, zum anderen eine bewertende Ebene, die meist in Abhängigkeit von religiösen, weltanschaulichen und kulturellen Hintergründen formuliert wird.


Fragestellungen

Zur Politikberatung im Allgemeinen

An der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik lässt sich feststellen, dass die Logik des einen Feldes in das andere eindringt: Politik wird wissenschaftlicher, und Wissenschaft politischer. Wie sind diese Prozesse präzise zu beschreiben?

Zur Ethischen Politikberatung

  • Wie, wo und von welchen Wertvorstellungen geprägt findet ethische Politikberatung statt?
  • Wie sollte ethische Politikberatung gestaltet werden?
  • In welchen Politikfeldern ist ethische Politikberatung relevant? (z.B. Bioethik, Gesundheitspolitik, Umweltethik)


Verantwortlich 

  • PD Dr. Thorsten Moos
  • Dr. Katarina Weilert


Kooperationspartner

  • Dr. Stephan Schleissing, Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften (TTN) an der Ludwigs-Maximilian-Universität München
  • Dr. Philipp Hildmann, Hanns-Seidel-Stiftung (HSS), München


Tagungen

  • Tagung „Wissenschaftliche Politikberatung ohne Rat?“, gemeinsam mit dem Institut für Technik, Theologie und Naturwissenschaften, München (Dr. Stefan Schleissing), 3.–4. Juni 2013, Tutzing. (Tagungsbericht: http://www.ttn-institut.de/node/1655).
  • Interdisziplinäre Tagung „Ethische Politikberatung“, 10./11. Dezember 2010, FEST Heidelberg in Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung (Tagungsbericht: pdf).


Publikationen

Moos, Thorsten (2012): „Theologische Aspekte der Forschungsfreiheit“, in: Grimm, Herwig (Hg.): Grüne Gentechnik: zwischen Forschungsfreiheit und Anwendungsrisiko, Baden-Baden: Nomos, 41–65.

Weilert, A. Katarina/ Hildmann, Philipp W. (Hg.) (2012): Ethische Politikberatung, Baden-Baden: Nomos.

Weilert, A. Katarina (2012): „Grundlinien einer Ethischen Politikberatung“, in: Weilert, A. Katarina/ Hildmann, Philipp W. (Hg.): Ethische Politikberatung. Baden-Baden: Nomos, 23–44.

Weilert, A. Katarina (2011): „Thesen zu ‚Ethischer Politikberatung‘“, in: Zeitschrift für Politikberatung 2011, 37–39.

Moos, Thorsten (2009): „Der Konflikt um die Grüne Gentechnik in den neuen Bundesländern“, in: Göpfert, Jörg/ Moos, Thorsten (Hg.): Konfliktfelder beackern. Dialog- und Partizipationsverfahren bei fundamentalen Technikkonflikten am Beispiel der Grünen Gentechnik, Münster: LIT 2009, 19–43.


Berichte

Moos, Thorsten (2014): „Wissenschaftliche Politikberatung“, in: FEST-Jahresbericht 2013, 18−19.

Diakonische Kultur

Diakonische Kultur

Die Diakonie ist eines der wichtigsten Handlungsfelder der Kirche. Die Zahl der Beschäftigten wie das Finanzvolumen übersteigen die der verfassten Kirchen bei weitem. Auch von Nichtkirchenmitgliedern wird ihr hohes Vertrauen entgegengebracht. Nun erfährt das organisierte Helfen im Raum der Kirchen starke Veränderungen. Die Entwicklung des Marktes für soziale Dienstleistungen, Prozesse der Konzentration und Standardisierung sowie gesellschaftliche Veränderungen fordern diakonische Träger heraus. Zudem ist es in einer säkularen Gesellschaft nicht selbstverständlich, dass soziale Dienstleistungen auch im Raum der Kirchen organisiert werden. Was macht das „Diakonische“ etwa in einem Krankenhaus der Diakonie aus, und wie verhält sich dieses zur medizinischen und ökonomischen Logik des Krankenhausbetriebs?

 

Fragestellungen

Der differenzierten Wahrnehmung der Rolle von Religion im organisierten Helfen ist die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Diakonische Kultur“ gewidmet, die seit Herbst 2011 an der FEST besteht. Sie prüft im Gespräch zwischen Kulturwissenschaften, Ökonomie, Sozialwissenschaften, Theologie und weiteren Disziplinen den Begriff der diakonischen Kultur auf seine wissenschaftliche Belastbarkeit. Lässt sich die Präsenz des Religiösen im organisierten Helfen mit dem – theoretisch voraussetzungsreichen und problematischen – Begriff der Kultur beschreiben?


Verantwortlich

  • PD Dr. Thorsten Moos


Arbeitsformen

  •  Arbeitsgruppe an der FEST


Publikationen

Heinig, Hans Michael/ Moos, Thorsten (2013): „,Dienstgemeinschaft‘: Ein Begriff auf dem Prüfstand. Einführung in die Thematik“, in: Dienstgemeinschaft: Ein Begriff auf dem Prüfstand. Beiträge zum Fachgespräch der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft und dem Kirchenrechtlichen Institut der EKD, 18./19.1.2013. (epd-Dokumentation Nr. 17), 4–5.

Moos, Thorsten (2013): „Dienstgemeinschaft als theologischer Begriff – Ein Kommentar in acht Thesen“, in: epd-Dokumentation 17, 40–43.

Moos, Thorsten (2013): „Kirche bei Bedarf. Zum Verhältnis von Diakonie und Kirche aus theologischer Sicht“, in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht 58, 253-279.


Berichte

Moos, Thorsten (2015): „Diakonische Kultur“, in: FEST-Jahresbericht 2014, 16.
Moos, Thorsten (2014): „Diakonische Kultur“, in: FEST-Jahresbericht 2013, 20–21.
Moos, Thorsten (2013): „Diakonie zwischen Religion, Recht und Kultur“, in: FEST-Newsletter Dezember 2013, 4.
Moos, Thorsten (2011): „Arbeitsgruppe ‘Diakonische Kultur’“, in: FEST-Newsletter Juni 2011, 3.

Zum Begriff der öffentlichen Religion

Zum Begriff der öffentlichen Religion

Religion ist nie nur Privatsache. Sie beansprucht Öffentlichkeit – in sehr vielen verschiedenen Formen und in sehr unterschiedlicher Lautstärke. Die Öffentlichkeitsdimension des Christentums wird in theologischer Perspektive untersucht.


Verantwortlich

  • PD Dr. Thorsten Moos


Arbeitsformen

  • Einzelforschung
  • Tagungen


Tagungen

  • Symposion zu Ehren von Prof. Dr. Klaus Tanner am 17./18. Januar 2014 im HCA (Heidelberg Center for American Studies) in Heidelberg: Protestantismus und politische Kultur.
    Verantwortlicher an der FEST: Dr. Thorsten Moos.
    Link zum Tagungsbericht.
  • Tagung am 5./6. Juli 2013 an der FEST in Heidelberg: Zeitdiagnose. Tagung zum 100. Geburtstag von Georg Picht.
    Verantwortlicher an der FEST: Dr. Silvio Reichelt.
    Link zum Tagungsbericht.

Publikationen

Moos, Thorsten/Hermelink, Jan (Hg.) (2014): Europa, das Religionsrecht und die Kirchen. Praktische Theologie. Zeitschrift für Praxis in Kirche, Gesellschaft und Kultur 49, Heft 2.

Moos, Thorsten (2012): „Religion und Öffentlichkeit. Grundkategorien protestantischer Verhältnisbestimmungen im 19. Jahrhundert“, in: Danz, Christian/Ritter, André (Hg.): Zwischen Kruzifix und Minarett. Religion im Fokus der Öffentlichkeit. Münster: Waxmann, 137–156.

Moos, Thorsten (2005): Staatszweck und Staatsziele in den protestantischen Ethiken des 19. Jahrhunderts, Münster 2005. (erschienen in der Reihe Bochumer Studien zur Geschichte des sozialen Protestantismus Bd. 5)

Moos, Thorsten (2005): Macht, Moral und Moderne. Der Machtbegriff als gesellschaftstheoretische Kategorie in der protestantischen Ethik des 19. Jahrhunderts, in: Institutionelle Macht. Genese – Verstetigung – Verlust, hg. von André Brodocz et al., Köln u.a. 2005, 367–382.


Berichte

Moos, Thorsten (2015): „Protestantismus und Politische Kultur“, in: FEST-Jahresbericht 2014, 17.
Reichelt, Silvio (2014): „Zeitdiagnose. Georg Picht zum 100. Geburtstag“, in: FEST-Jahresbericht 2013, 15.
Reichelt, Silvio (2012): „Ein Beitrag der FEST zur Lutherdekade“, in: FEST-Newsletter Juni 2012, 4.
Reichelt, Silvio (2012): „Zeitdiagnose. Tagung zum 100sten Geburtstag von Georg Picht“, in: FEST-Newsletter Dezember 2012, 3.

Religion in neuen Stadtquartieren

Religion in neuen Stadtquartieren

Seit der Entstehung von Städten nehmen Religionen in ihnen einen wichtigen Raum ein. Auch heute beeinflussen Religionsgemeinschaften das Leben der Stadtbewohner – wie umgekehrt das städtische Leben vielfältig religionsproduktiv wirkt. Religiöses Leben in der Stadt wandelt sich permanent. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein neuer Stadtteil entsteht und Religionen in ihm Raum greifen. In der Wechselwirkung zwischen Räumen, Akteuren und Institutionen, in Engagement, Planung und Zufällen entsteht eine neue religiöse Landschaft. Dieser Prozess soll in der hier projektierten Studie empirisch und praxisorientiert untersucht werden. Hierfür werden Methoden der Religionsethnologie im Verbund mit anderen Instrumenten qualitativer Sozialforschung eingesetzt, um eine dichte Beschreibung religiöser Wirklichkeit zu gewährleisten. Dabei gilt es, zunächst die jeweils eigene, in dieser Stadt und diesem Quartier spezifische Situation eingehend zu beschreiben und anschließend Vergleiche zu ziehen. Um diese Vergleiche ergiebig zu machen, finden Stadtquartiere mit ganz unterschiedlichen lokalen Spezifika und in unterschiedlichen Entwicklungsständen Berücksichtigung.


Fragestellungen

  • Wie schaffen Religionen in der Stadt identifizierbare Orte?
  • Wie prägen sie den städtischen Raum und gestalten das sie umgebende entstehende Viertel mit?
  • Wie wirkt der Stadtraum umgekehrt auf religiöse Orte zurück?


Ziele 

  • Empirische Beschreibung und Analyse der Wechselbeziehung zwischen städtischem Umfeld und religiösen Gemeinschaften
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen für kirchliche Akteure


Verantwortlich

  • PD Dr. Thorsten Moos, FEST
  • Dr. Christopher Zarnow, Kirchenkreis Berlin-Schöneberg
  • Dr. Julia Thiesbonenkamp-Maag, FEST


Kooperationspartner

  • Arbeitsstelle „Theologie der Stadt“
  • Evangelische Landeskirche Baden


Arbeitsformen

  •  Feldforschung
  •  Durchführung von Workshops mit Expertinnen und Experten
  •  Erstellung von Handlungsempfehlungen


Publikationen

In Planung


Berichte

Thiesbonenkamp-Maag, Julia (2015): „Religion in neuen Stadtquartieren – eine vergleichende empirische Studie“, in: FEST-Newsletter Juli 2015, 4.

Querschnittsschwerpunkt: Glaubens- und Gewissensfreiheit

Querschnittsschwerpunkt: Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art 4 GG, Art. 9 EMRK)

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit findet als Querschnittsmaterie Beachtung in verschiedenen Lebenszusammenhängen.


Fragestellungen

Im Schulrecht, wo es um das Staat-Kirche-Verhältnis (Kruzifix im Klassenzimmer) oder die individuelle Glaubensfreiheit von Lehrerinnen (Kopftuch) und Schüler/Schülerinnen (Schwimmunterricht; religiöse Praktiken) geht, ist Art. 4 GG das Scharnier für sehr verschiedene Problemzusammenhänge. Fragen im Zusammenhang der kulturellen und religiösen Identität, Herausforderungen der Wertevermittlung in einem säkularen Staat, die Organisation des Schullebens multikultureller Klassen und der Schutz individueller Glaubensfreiheit sind eine beständige Herausforderung, die, wie die changierende Rechtsprechung etwa zur Kopftuchproblematik zeigt, immer wieder neu verhandelt werden.

Die Gewissensfreiheit entfaltet gerade dann juristische Relevanz, wenn jemand unter Berufung auf sie mit geltenden Normen in Konflikt gerät. Im Medizinrecht gibt es vielfältige Bereiche, in denen eine „Gewissensfreiheit“ eingefordert wird. Teilweise ist die Gewissensfreiheit über ihre Verbürgung in Art. 4 GG hinaus auch einfachgesetzlich normiert (vgl. § 12 SchwKG; § 10 ESchG). Im aktuellen Problemfeld der Sterbehilfe wurde die Forderung nach einem Gewissensspielraum in Gerichtsentscheidungen gewürdigt und im Rahmen der Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid wurde sie als Motivation für eine neue Regelung angeführt bzw. als ärztliches Weigerungsrecht (bei dem Vorschlag einer expliziten Erlaubnis einer Suizidbeihilfe) formuliert. Hier ist zu unterscheiden zwischen einem verfassungsrechtlich verbürgten Recht auf Gewissensfreiheit nach Art. 4 GG und einem nicht notwendigerweise deckungsgleichen Spielraum für Entscheidungen anhand eigener moralischer Maßstäbe.


Ziel
Als Querschnittsmaterie findet die Glaubens- und Gewissensfreiheit in verschiedenen im Arbeitsbereich behandelten Sachzusammenhängen (öffentliche Religion; Sterbehilfe; Fortpflanzungsmedizin) besondere Beachtung. Dabei soll der rechtliche Schutzumfang nach Art. 4 GG und Art. 9 EMRK im Rahmen aktueller Debatten und spezifischer Problemfelder geklärt werden und auf diese Weise ein Beitrag zu einer Fortentwicklung des Verständnisses dieser individuellen Freiheiten als unverzichtbaren Identitätsschutzes im Rahmen einer heterogenen und zugleich auf gemeinsame Grundverständigungen angewiesenen Gesellschaft geleistet werden.


Verantwortlich

  • Dr. Katarina Weilert


Tagungen

  • Tagung am 7. September 2015 in Berlin-Mitte (Französische Friedrichstadtkirche) zum Thema: Zwischen Gesetz und Gewissen. Folgen des assistierten Suizids für die ärztliche Rolle und die Gesellschaft.
    Kooperation zwischen der FEST (Dr. Katarina Weilert) und der Evangelischen Akademie Berlin (Simone Ehm).
    Link zum Tagungsflyer.
  • Tagung am 12. Juni 2015 in Heidelberg (HCA) zum Thema: „Menschenwürdig Sterben“ ‒ Theologische, philosophische und juristische Perspektiven im Gespräch Kooperation zwischen der FEST (Dr. Katarina Weilert) und dem Ökumenischen Institut der Universität Heidelberg (Prof. Friederike Nüssel). Die Tagung ist dokumentiert in epd, Dokumentation Nr. 38 vom 15. September 2015.


Publikationen

(zur Glaubensfreiheit) Weilert, A. Katarina (2012): „Kruzifix und Kopftuch in der Schule im Spiegel der Rechtsprechung. Das deutsche Recht und der nationale Spielraum in Europa“, in: Danz, Christian/ Ritter André (Hg.): Zwischen Kruzifix und Minarett. Religion im Fokus der Öffentlichkeit. Münster: Waxmann, 95-112.

(zur Gewissensfreiheit) Weilert, A. Katarina (2015): “Ä̈rztlich assistierter Suizid in Deutschland de lege lata und de lege ferenda”, in: Zeitschrift für medizinische Ethik, 61 (3), Ostfildern bei Stuttgart, 242-256.

Gewissen AG

Gewissen AG (abgeschlossen)

Arbeitsgruppe „Das Gewissen – Interdisziplinäre Forschungen zu einem gesellschaftlich zentralen anthropologischen Phänomen“
Das Gewissen ist eine elementare Reformkraft im Leben des Menschen. Was aber hat es mit dem Phänomen auf sich? Wie muss man es beschreiben, wie kann man mit ihm rechnen, wie kann es angemessen geweckt, gepflegt, geschützt, aber ggf. auch entlastet werden? Ein Zentralbegriff insbesondere der protestantischen Theologie wird damit zum Gegenstand des interdizpiplinären Gesprächs.
Fragestellungen

  • Was verstehen unterschiedliche Disziplinen derzeit unter „Gewissen“?
  • Was wurde in der Geschichte der jeweiligen Disziplin unter „Gewissen“ verstanden? Inwiefern ist das für heute relevant?
  • Welche zentralen Probleme sind in den jeweiligen Disziplinen zu nennen?
  • Welche Erklärungserwartungen richtet eine Disziplin an die anderen beteiligten Disziplinen?

Ziel
Das Projekt dient dazu, ein anthropologisches Phänomen, das für das Funktionieren von Gesellschaft zentral ist, besser zu verstehen.
Mitglieder

  • Theologie
    • Thorsten Moos (Wittenberg/ Heidelberg)
    • Stephan Schaede (Heidelberg)
    • Notger Slenczka (Berlin)
  • Philosophie
    • Gunnar Hindrichs (Heidelberg/Philadelphia)
    • Gerald Hartung (Heidelberg)
    • Dirk Solies (Mainz)
  • Neurologie/ Neurowissenschaften
    • Gerald Hüther (Göttingen)
    • Friedhelm Lamprecht (Heidelberg)
    • Kai Vogeley (Köln)
    • Jens Clausen (Tübingen)
  • Sozialwissenschaften
    • Andreas Feige (Braunschweig)
  • Rechtswissenschaft
    • Wolfgang Bock (Frankfurt)
    • Horst Dreier (Würzburg)
    • Ralf Kölbel (Bielefeld)
    • Eberhard Schmidt-Aßmann (Heidelberg)
    • Katarina Weilert (Heidelberg)
  • Psychologie
    • Denis Köhler (Heidelberg)
  • Wissenschaftstheorie
    • Ion-Olimpiu Stamatescu (Heidelberg)
    • Ulrich Ratsch (Heidelberg)

Arbeitsformen

  • Arbeitsgruppensitzungen
  • Konsultationen
  • Publikation

Publikationen

  • Schaede, Stephan/ Thorsten Moos (Hg.): Das Gewissen, Reihe “Religion und Aufklärung”, Bd. 24, Tübingen: Mohr Siebeck.

Vom Umgang mit Schuld

Vom Umgang mit Schuld

Schuld ist als empirisch allgemeiner Begleiter der Freiheit ein menschliches Grundphänomen. Freiheit kann angesichts dessen nur bestehen bleiben, wenn es gelingt, mit Schuld erfolgreich umzugehen: zu erinnern, „aufzuarbeiten“, Wiedergutmachung zu leisten, zu entschuldigen, zu verzeihen, zu vergeben. Interdiszipinäre Fachgespräche gehen den verschiedenen Umgangsweisen mit Schuld im persönlichen und öffentlichen Bereich nach.


Fragestellungen

  • Wie werden die Themen Schuld und Vergebung in verschiedenen Disziplinen behandelt?
  • Was ist daraus für den Umgang mit Schuld zu lernen – sowohl im persönlichen als auch im öffentlichen Bereich?
  • Gibt es so etwas wie Vergebung von Schuld, privat und öffentlich?
  • Wie ist sie vorzustellen, wo hat sie ihre Grenzen und was sind ihre Voraussetzungen?
  • Wie verhalten sich die verschiedenen Modi des Umgangs mit Schuld zueinander – was etwa ist das Recht des Vergessens gegenüber dem Erinnern, was die Leistung des Vergeltens gegenüber dem Vergeben?


Verantwortlich

  • PD Dr. Thorsten Moos


Kooperationspartner

  • Dr. Stefan Engert, Exzellenzcluster „Normative Orders“, Goethe-Universität Frankfurt/Main


Arbeitsformen

  • Fachtagung „Weiterleben mit Schuld. Von der persönlichen und gesellschaftlichen (Un)Möglichkeit der Vergebung“, 12.–14. November 2010, Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, Wittenberg
  • Interdisziplinäres Fachgespräch „Vom Umgang mit Schuld“, 9.–10. Dezember 2011, FEST, Heidelberg (Programm)
  • Fachgespräch „Umgang mit Schuld“, 4. April 2012, FEST, Heidelberg.


Publikationen

Moos, Thorsten/Engert, Stefan (Hg.) (2016): Vom Umgang mit Schuld. Eine multidisziplinäre Annäherung, Reihe “Normative Orders”, Bd. 15, Frankfurt/New York: Campus.

Moos, Thorsten (2011): „Die Gabe der Vergebung – eine theologische Perspektive“, in: FEST Jahresbericht 2010, 22–30.

Moos, Thorsten (2015): „Sünde, Tod, Teufel und Gesetz. Zur theologischen Bestimmung von Gewissensfreiheit“, in: Schaede, Stephan/ Moos, Thorsten (Hg.): Das Gewissen, Reihe „Religion und Aufklärung“, Bd. 24, Tübingen: Mohr Siebeck, 179–206.


Berichte

Moos, Thorsten (2012): „Umgang mit Schuld“, in: FEST-Newsletter Juni 12, 4.