Familie im Recht

Familie im Recht

Gesellschaftliche Vorstellungen über Familie und die Familienrealität haben sich in den letzten Jahrzehnten fundamental verändert. Das Ideal der Hausfrauenehe, bis zur Eherechtsreform (1976) gesetzlich vorgeschrieben, ist heute zugunsten einer individuellen, zwischen den Ehepartnern selbst verhandelten Rollenverteilung aufgegeben worden. Diese theoretische Entscheidungskompetenz hängt in der Praxis maßgeblich von der gesetzlichen Ausgestaltung im Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Scheidungsrecht ab, da Familienmodelle erst dann gelebt werden können, wenn sie ökonomisch abgesichert sind. Weitere fundamentale Änderungen des Familienrechts sind durch die rechtlich veränderte Stellung des Kindes bedingt. Während das Kind früher mehr als „Objekt“ zwischen dem Elternrecht und Wächteramt des Staates stand, ist heute das Kindeswohl verfassungsrechtlich als elementarer Bestandteil von Art. 6 GG anerkannt und hat tiefe Spuren im Familienrecht hinterlassen. Schließlich hat sich das Familienrecht durch neue Familienformen verändert und steht gegenwärtig vor der Herausforderung, auf die technischen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin zu reagieren (siehe hierzu die Forschungslinie „Ethische und rechtliche Fragen der Fortpflanzungsmedizin“). Die hier aufgeworfenen Problemfelder werden vor allem verfassungsrechtlich und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte reflektiert.


Fragestellungen

Der Arbeitsschwerpunkt „Familie in Recht & Gesellschaft“ ist eine Zusammenführung verschiedener Fragestellungen auf verschiedenen Ebenen.

  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für eine echte Entscheidungsfreiheit familiärer Rollenverteilungen?
  • Wie kann das Kindeswohl als Kerngehalt von Art. 6 GG auch bei gleichberechtigter Erwerbstätigkeit beider Elternteile rechtlich gefördert werden, indem gesicherte Räume für die Sorge entstehen? Welche gesetzlichen Schutzvorschriften sind nötig, welche gesellschaftlichen Umdenkungsprozesse hilfreich?
  • Wie ist auf die zunehmenden Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin (wie z.B. social freezing oder umfangreiche Pränataldiagnostik bei späten Schwangerschaften) zu reagieren?


Verantwortlich

  • Dr. Katarina Weilert

Arbeitsformen

  • Vorträge
  • Publikationen
  • AEM Arbeitsgruppe


Vorträge

  • Weilert, Evangelische Akademie Baden; Seminar „Öffentliches Familientreffen“ in Karlsruhe, „Ehe und Familie im Recht im Wandel der Zeit“ (19.09.2014)
  • Weilert, Landesversammlung des Evangelischen Arbeitskreises (EAK), Thesen und Moderation der Podiumsdiskussion „Moderne Familienpolitik auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes“ (Diskutanten: Dorothee Bär, MdB; Birgit Kelle; Prof. Dr. Alfred Seiferlein) (24.11.2012)


Publikationen

Weilert, A. Katarina (2014): “Die Bedeutung des Kindeswohls im Rahmen der Rechtfertigung körperlicher Eingriffe”, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens. (RdJB) 3/2014, 381-399.

Weilert, A. Katarina (2012): „Das Kindeswohl und die Knochenmarkspende Minderjähriger aus verfassungsrechtlicher Perspektive“, in: Rechtswissenschaft. Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung 2012 (3), 292-329.

Weilert, A. Katarina (2010): „Verfassungsrechtliche Überlegungen zur Berechnung des Elterngeldes“, in: Deutsches Verwaltungsblatt 2010, 164-172.


Arbeitsgruppe

Dr. Katarina Weilert ist Mitglied der AEM-Arbeitsgruppe „Ethische Fragen am Lebensanfang“, die sich unter anderem mit dem Thema „social freezing“ befasst.