Informationen zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Informationen zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Informationen zum Energiedienstleistungsgesetz für Einrichtungen der Diakonie und Caritas

Im Mai 2015 veröffentlichte das BAFA die neue Fassung des Merkblattes zur Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). In diesem wird näher erläutert, welche Institutionen von der Verpflichtung des Gesetzes betroffen und welche Nachweise zu erbringen sind. Auch Einrichtungen aus dem Bereich von Diakonie und Caritas – wie Wohnstätten, Senioren- und Pflegeheime, Bäderbetriebe, Reha-Kliniken und Krankenhäuser – sind unter gewissen Voraussetzungen von den Anforderungen des Gesetzes betroffen. Bis zum 5. Dezember 2015 müssen betroffene Einrichtungen ein Energieaudit durchführen. Von der Auditpflicht befreit sind Einrichtungen, die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach (EMAS) eingerichtet oder mit der Einführung bereits begonnen haben. Mit der vorliegenden Lesehilfe haben Energie&Kirche und die FEST den Versuch unternommen, die vorliegenden Informationen für die Zielgruppe der „kirchlichen Institutionen“ zu interpretieren.

 

Ansprechpartner für die Beratung und Durchführung von Energieaudits:

Dr. Oliver Foltin (Tel.: 06221/9122-33, E-Mail: oliver.foltin@fest-heidelberg.de)

Dr. Volker Teichert (Tel.: 06221/9122-20, E-Mail: volker.teichert@fest-heidelberg.de)