Querschnittsschwerpunkt: Glaubens- und Gewissensfreiheit

Querschnittsschwerpunkt: Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art 4 GG, Art. 9 EMRK)

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit findet als Querschnittsmaterie Beachtung in verschiedenen Lebenszusammenhängen.


Fragestellungen

Im Schulrecht, wo es um das Staat-Kirche-Verhältnis (Kruzifix im Klassenzimmer) oder die individuelle Glaubensfreiheit von Lehrerinnen (Kopftuch) und Schüler/Schülerinnen (Schwimmunterricht; religiöse Praktiken) geht, ist Art. 4 GG das Scharnier für sehr verschiedene Problemzusammenhänge. Fragen im Zusammenhang der kulturellen und religiösen Identität, Herausforderungen der Wertevermittlung in einem säkularen Staat, die Organisation des Schullebens multikultureller Klassen und der Schutz individueller Glaubensfreiheit sind eine beständige Herausforderung, die, wie die changierende Rechtsprechung etwa zur Kopftuchproblematik zeigt, immer wieder neu verhandelt werden.

Die Gewissensfreiheit entfaltet gerade dann juristische Relevanz, wenn jemand unter Berufung auf sie mit geltenden Normen in Konflikt gerät. Im Medizinrecht gibt es vielfältige Bereiche, in denen eine „Gewissensfreiheit“ eingefordert wird. Teilweise ist die Gewissensfreiheit über ihre Verbürgung in Art. 4 GG hinaus auch einfachgesetzlich normiert (vgl. § 12 SchwKG; § 10 ESchG). Im aktuellen Problemfeld der Sterbehilfe wurde die Forderung nach einem Gewissensspielraum in Gerichtsentscheidungen gewürdigt und im Rahmen der Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid wurde sie als Motivation für eine neue Regelung angeführt bzw. als ärztliches Weigerungsrecht (bei dem Vorschlag einer expliziten Erlaubnis einer Suizidbeihilfe) formuliert. Hier ist zu unterscheiden zwischen einem verfassungsrechtlich verbürgten Recht auf Gewissensfreiheit nach Art. 4 GG und einem nicht notwendigerweise deckungsgleichen Spielraum für Entscheidungen anhand eigener moralischer Maßstäbe.


Ziel
Als Querschnittsmaterie findet die Glaubens- und Gewissensfreiheit in verschiedenen im Arbeitsbereich behandelten Sachzusammenhängen (öffentliche Religion; Sterbehilfe; Fortpflanzungsmedizin) besondere Beachtung. Dabei soll der rechtliche Schutzumfang nach Art. 4 GG und Art. 9 EMRK im Rahmen aktueller Debatten und spezifischer Problemfelder geklärt werden und auf diese Weise ein Beitrag zu einer Fortentwicklung des Verständnisses dieser individuellen Freiheiten als unverzichtbaren Identitätsschutzes im Rahmen einer heterogenen und zugleich auf gemeinsame Grundverständigungen angewiesenen Gesellschaft geleistet werden.


Verantwortlich

  • Dr. Katarina Weilert


Tagungen

  • Tagung am 7. September 2015 in Berlin-Mitte (Französische Friedrichstadtkirche) zum Thema: Zwischen Gesetz und Gewissen. Folgen des assistierten Suizids für die ärztliche Rolle und die Gesellschaft.
    Kooperation zwischen der FEST (Dr. Katarina Weilert) und der Evangelischen Akademie Berlin (Simone Ehm).
    Link zum Tagungsflyer.
  • Tagung am 12. Juni 2015 in Heidelberg (HCA) zum Thema: „Menschenwürdig Sterben“ ‒ Theologische, philosophische und juristische Perspektiven im Gespräch Kooperation zwischen der FEST (Dr. Katarina Weilert) und dem Ökumenischen Institut der Universität Heidelberg (Prof. Friederike Nüssel). Die Tagung ist dokumentiert in epd, Dokumentation Nr. 38 vom 15. September 2015.


Publikationen

(zur Glaubensfreiheit) Weilert, A. Katarina (2012): „Kruzifix und Kopftuch in der Schule im Spiegel der Rechtsprechung. Das deutsche Recht und der nationale Spielraum in Europa“, in: Danz, Christian/ Ritter André (Hg.): Zwischen Kruzifix und Minarett. Religion im Fokus der Öffentlichkeit. Münster: Waxmann, 95-112.

(zur Gewissensfreiheit) Weilert, A. Katarina (2015): “Ä̈rztlich assistierter Suizid in Deutschland de lege lata und de lege ferenda”, in: Zeitschrift für medizinische Ethik, 61 (3), Ostfildern bei Stuttgart, 242-256.