Ressortforschung

Ressortforschung: Forschung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung

Laufzeit: seit Oktober 2017 (als DFG-Projekt)

gefördert von: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Der Typus der Ressortforschung, der eine bisher verhältnismäßig stiefmütterlich betrachtete Säule im Rahmen der außeruniversitären Forschung bildet, ist Gegenstand dieses Forschungsprojektes. Von ihr ausgehend soll das Phänomen staatlicher und im Rahmen der Europäischen Union (EU) supranationaler „Exekutivforschung“ durchdrungen werden. Neben einer rechtlichen Analyse der allgemeinen Ressortforschung liegt ein Schwerpunkt des Projektes auf der Ressortforschung im Gesundheitsbereich.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung definiert Bundesressortforschung als „die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Bundes, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Umsetzung politischer Entscheidungen dienen und untrennbar mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbunden sind“. Aufgaben der Ressortforschung sind damit vor allem die wissenschaftliche Politikberatung und Generierung von Wissen für die Ministerialverwaltung sowie die Ausführung von wissenschaftlich basierten Regulierungs- und Prüfungsaufgaben. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist qualitative eigene Forschung der Einrichtungen notwendig. Ferner halten Ressortforschungseinrichtungen auch Datenbanken mit wissenschaftlichen Informationen bereit, auf die teils neben dem Staat auch Private und darunter auch die Wirtschaft Zugriff haben.

Ressortforschung findet neben Forschungsaufträgen (sogenannte extramurale Ressortforschung) vor allem in institutioneller Form durch eigene Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben statt. Diese Einrichtungen sind als „forschende Behörden“ Teil der Verwaltung, und unterstehen direkt den jeweiligen Ministerien.

Zu den Erkenntniszielen des Forschungsprojektes gehört es, den legitimen und gebotenen Rahmen der Ressortforschung zu ermitteln. Es ist darzustellen, inwiefern und in welchen Grenzen der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben über eine eigene ministerielle Forschungsinfrastruktur, also institutionalisierte Ressortforschung, verfügen sollte bzw. darf und welche institutionellen Sicherungen erforderlich sind, damit die Ressortforschung nicht zu einer Legitimationsforschung verformt wird. Dazu bedarf es einer näheren Bestimmung der Legitimation des Bundes zur Errichtung von Ressortforschungseinrichtungen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die aus der verfassungsrechtlichen Wissenschaftsfreiheit folgenden Anforderungen zu richten.

Die Arbeit dient zugleich der Verhältnisbestimmung von wissenschaftlicher Erkenntnis und moderner Staatlichkeit. Welche rechtsstaatlichen Vorgaben gelten für die Deckung des Wissensbedarfes des Staates?

Am Beispiel der Gesundheitsressortforschung sollen die einschlägigen Ressortforschungseinrichtungen näher untersucht werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seinem Geschäftsbereich vier Institute, nämlich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln, das Paul-Ehrlich-Institut – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) in Langen sowie das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung der Institute und ihre Arbeit sowie die Organisation der Behörden sind zu analysieren mit Bezug auf die allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Ein besonderes Forschungsdefizit besteht im Blick auf die Exekutivforschung auf der EU-Ebene und im Verbund. Es geht um die Reflektion von Expertise und Ausübung hoheitlicher Befugnisse, das heißt die Erörterung der Deckung des wissenschaftlichen Informationsbedarfs für die Politiken der EU. Es sind die Formen der Exekutivforschung aufzuzeigen und die rechtlichen Anforderungen darzulegen. Untersuchungsgegenstand sind hier sowohl die institutionalisierten EU-Exekutivforschungseinrichtungen (wie z.B. die Gemeinsame Forschungsstelle der EU mit ihrem Forschungsinstitut für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) als auch weitere Strukturen der Wissensgenerierung der Europäischen Kommission und ihrer Generaldirektionen. Die verbundförmige und teils als Netzwerk ausgestaltete Wissensgenerierung soll am Beispiel des „Gesundheitsexekutivforschungsbereichs“ näher ausgeführt werden.