Anforderungen für Kirchengemeinden durch die EMAS-Novelle 2017

Anforderungen für Kirchengemeinden durch die EMAS-Novelle 2017

Heidelberg/Berlin, 05. März 2018 – Die EMAS-Novelle ist im September 2017 in Kraft getreten und betrifft die Anhänge I (Umweltprüfung), II (Anforderungen an das Umweltmanagementsystem) und III (Umweltbetriebsprüfung) der EMAS-Verordnung. Die Änderungen erfolgten im Zuge der Novellierung der ISO-Norm 14001, die bereits im September 2015 stattgefunden hat. Was bedeutet aber die EMAS-Novellierung konkret für Kirchengemeinden? weiterlesen