Tagung: „Klimaschutz durch Gerichte? Zwischen Politikblockade und demokratischem Wählerwillen“

Projektleitung: Prof. Dr. A. Katarina Weilert, LL.M. (UCL)
Datum: 5.-6. November 2026
Ort: Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST), Heidelberg
Klimaschutzmaßnahmen gelten weithin als politisch unpopulär. Sie sind häufig mit finanziellen Belastungen, Einschränkungen persönlicher Freiheiten und erheblichem Umstellungsaufwand verbunden. Gleichzeitig sind ihre Wirkungen für den Einzelnen kaum unmittelbar messbar: Die positiven Effekte bestehen meist nicht in spürbaren Verbesserungen, sondern in der Vermeidung künftiger Schäden – insbesondere zum Schutz nachfolgender Generationen. Diese zeitliche Verschiebung und fehlende Unmittelbarkeit positiver Effekte erschwert ihre politische Vermittlung erheblich.
Vor diesem Hintergrund spielen Gerichte im Klimaschutz national und international eine zunehmend zentrale Rolle. Im internationalen Kontext können Klimaschutzurteile sowohl transnationale Konzerne in die Pflicht nehmen als auch Staaten, die aus politischen Gründen unpopuläre Klimaschutzentscheidungen und Klimagesetze nicht treffen oder umsetzen. Daraus ergibt sich eine zentrale Frage: Können Gerichte die Lücken füllen, die durch politische Hemmnisse und Versäumnisse entstehen? Sollten sie dies überhaupt – und wenn ja, in welchem Umfang?
Gerichtsentscheidungen prägen nicht nur konkrete Umweltpolitiken, sondern nehmen in Bereichen legislativer Defizite zunehmend Züge einer Ersatzgesetzgebung an. Doch: Wenn Gerichte in die Bresche für Politikversagen springen, stehen sie dann in der Gefahr, ihre Kompetenzen zu überschreiten? In Deutschland genießt der Gesetzgeber aufgrund der Gewaltenteilung einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum, der nur begrenzt gerichtlich überprüfbar ist. Es stehen sich daher dieser Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers und die Pflicht des Gerichts, bei umfassender Regelungsabstinenz des Gesetzgebers selbst aktiv zu werden, gegenüber. In diesem Spannungsfeld versucht die Rechtsprechung nun ein ausgewogenes Gleichgewicht zu finden.
Besonders deutlich zeigt sich dieses Spannungsfeld im Verfassungsrecht. Ein eigenständiges Umweltgrundrecht kennt das Grundgesetz bislang nicht. Der Klimaschutz ist lediglich über bestehende Grundrechte sowie über Art. 20a GG als Staatszielbestimmung verfassungsrechtlich verankert. Diese Norm wirkt grundrechtsverstärkend und abwägungsleitend, begründet jedoch kein Eigenrecht der Natur. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss von 2021 eine grundrechtliche Schutzpflicht gegenüber zukünftigen Generationen anerkannt und damit die Verantwortung des Gesetzgebers bekräftigt, rechtzeitig wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Tagung „Klimaschutz durch Gerichte? Zwischen Politikblockade und demokratischem Wählerwillen“ nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Anlass, die Rolle der Rechtsprechung im Klimaschutz zu beleuchten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Gerichte Klimaschutz rechtlich begründen können, ohne die Grenzen richterlicher Kontrolle zu überschreiten, und wie sie zugleich sicherstellen können, dass der Gesetzgeber seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachkommt. Diskutiert werden die Potenziale, aber auch die Grenzen richterlicher Klimaschutzentscheidungen in einer demokratischen Rechtsordnung – insbesondere vor dem Hintergrund fehlender politischer Verantwortung und nur mittelbarer demokratischer Legitimation der Gerichte.
Das Projekt soll im Rahmen einer Tagungsreihe mit insgesamt drei Terminen durchgeführt werden, wobei jeder Tagungstermin seinen eigenen Schwerpunkt auf einer unterschiedlichen Disziplin setzen wird. Die erste Tagung im November 2026 widmet sich der Rechtsdogmatik und will zu einer gemeinsamen Reflexion über die Begründungsführung von Klimaschutzentscheidungen, deren rechtspolitische Implikationen und staatsrechtliche „Sinnhaftigkeit“ anregen. Da die Problematik aber über die Rechtsdogmatik hinausreicht, wird in einem zweiten Termin (2027) eine politikwissenschaftliche Bewertung erfolgen und im Rahmen einer letzten Tagung (2028) werden die sozialwissenschaftlichen und ökonomischen Bedenken und Chancen behandelt.
Die Ergebnisse der einzelnen Tagungen werden jeweils in einem gesonderten Tagungsband publiziert. Mit der Zusage zur Tagung ist ein Beitrag zum jeweiligen Tagungsband verpflichtend. Die Veröffentlichung der Tagungsbände erfolgt voraussichtlich in der Reihe FEST Forschung. Die Bände werden Open Access bei heiBOOKS veröffentlicht und können dort kostenfrei heruntergeladen und als Print-On-Demand bestellt werden.
Die Tagung wird gefördert von der Towae-Stiftung.
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Ansprechpartner
Prof. Dr. iur. A. Katarina Weilert LL.M. (London)

Leiterin (kommissarisch) des Arbeitsbereichs "Religion, Recht und Kultur" & Wissenschaftliche Referentin (Rechtswissenschaft)