Titel: Regelbedarfe in der Grundsicherung – Aktualisierung und Weiterentwicklung der alternativen Berechnungsmethodik
Laufzeit:
01.03.2026 - 31.12.2026
Gefördert von:
Diakonie Deutschland
Laufzeit:
01.03.2026 - 31.12.2026
Gefördert von:
Diakonie Deutschland
Kooperationspartner:
Dr. Irene Becker (Empirische Verteilungsforschung)
Bearbeitet von:
Benjamin Held
Bearbeitet von:
Benjamin Held
Gemäß § 28 Abs. 1 SGB XII werden die Regelbedarfe auf der Basis der jeweils aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Das Berechnungsverfahren wird meist als Statistikmodell oder empirisch-statistische Methode bezeichnet. Voraussichtlich im Frühjahr 2026 steht nun die nächste Aktualisierung der BMAS-Regelbedarfsermittlung auf Basis der EVS 2023 an. Infolge hoher Inflationsraten in den Jahren 2021 bis 2023 und potenzieller Auswirkungen auf das Konsumverhalten in den verschiedenen Einkommensschichten sind die Daten der jüngsten EVS von besonderem Interesse, und die Ergebnisse der diesmaligen Aktualisierung der gesetzlichen Regelbedarfsstufen sind kaum abschätzbar. Dies gilt auch hinsichtlich der alternativen Regelbedarfsermittlung, die im Auftrag der Diakonie bereits mit Daten der EVS 2013 und 2018 durchgeführt wurde und für die im Folgenden eine Aktualisierung auf Basis der EVS 2023 angeboten wird. Dabei soll – unter Berücksichtigung der normativen Vorgaben der Diakonie von 2010[2] – neben der Neuberechnung auf der Grundlage des vorliegenden Konzepts auch eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung einzelner Parameter der alternativen Ermittlungsmethode an die Verteilungsentwicklung und an Herausforderungen infolge der sozial-ökologischen Transformation vorgenommen werden.

