Arbeitsgruppe „Pandemie: Lessons to be Learned“. Neuausrichtung von Gesundheitssicherheit in Staat und Gesellschaft

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Laufzeit: 2023-2025
Leitung: Prof. Dr. iur. A. Katarina Weilert, LL.M. (London)
 
Die Corona-Pandemie hat das Themenfeld der Gesundheitssicherheit mit all seinen Facetten in einem besonderen Maße bedeutsam werden lassen. Die Corona-Aufarbeitung hat längst schon in der Pandemie begonnen, nicht nur von der Politik und staatlich hierzu berufenen Einrichtungen wie dem Deutschen Ethikrat, sondern auch von der wissenschaftlichen Fachwelt. Mittlerweile ist die Bewertung des politischen und gesellschaftlichen Umgangs mit der Corona-Pandemie aus der Phase der unmittelbaren Krisenbewältigung in eine reflektierte Phase der stärkeren Hinterfragung zunächst unvermeidlich erscheinender Handlungslogiken übergegangen. Zum Teil liegt dies an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen (die etwa die Schul- und Kitaschließungen retrospektiv als fragwürdig erscheinen lassen), zum Teil aber auch daran, dass ein Klima der Angst während der Pandemie den öffentlichen Diskurs nicht gefördert hat und Kritik an staatlichen Maßnahmen vorschnell als Unterminierung der Staatsgewalt gelten konnte. Der „Obrigkeitsstaat“ kehrte in einer Weise zurück, die vor der Pandemie kaum für denkbar gehalten worden wäre. Damit gehen Fragen an das Machtverhältnis von Staat und Bürger und an das Staatsverständnis einer freiheitlichen Demokratie einher. Gleichfalls stellen sich Fragen zwischen der wissenschaftlichen Fundierung politischer und rechtlicher Instrumente und Maßnahmen neu.
Es ist nun also die Phase eingeläutet, in der es nicht mehr um erste Einschätzungen und schnelle Reaktionen gehen kann, sondern Raum geboten wird zu gründlichem und auf spezifische Fragestellungen fokussiertem Nachdenken. Dazu hat sich an der FEST eine neue wissenschaftliche interdisziplinäre Arbeitsgruppe konstituiert. Sie soll einerseits die immer wieder auszutarierende Balance zwischen Lebens- und Gesundheitsschutz sowie Freiheitsschutz in den Blick nehmen (die durch die Corona-Rechtsprechung des BVerfG, aber auch den Klimaschutzbeschluss Anlass zu Diskussionen bietet), aber auch auf die Erarbeitung von Regelungsstrukturen gerichtet sein, die Staat und Gesellschaft zur Pandemiebewältigung benötigen. In einem ersten Schritt ist Bilanz zu ziehen, bevor in einem zweiten Schritt die rechtliche Einhegung des Risikomanagements neu zu justieren ist. Die Arbeitsgruppe ist dem üblichen Format an der FEST folgend auf drei Jahre à 2 Konsultationen angelegt. Im Vordergrund steht der wissenschaftliche interdisziplinäre Austausch, der in eine Publikation münden soll.
 
Erste Konsultation (21./22. Juli 2023): Bestandsaufnahme

Ihren Start hat die AG „Pandemie: Lessons to be learned“ mit einer ersten Konsultation an der FEST in Heidelberg am 21./22. Juli 2023 gefunden. Thematisch im Vordergrund stand zunächst die medizinische Perspektive. Einleitend ließ Katarzyna Skipiol in ihrem Vortrag „COVID-19 – Wo stehen wir heute?“ die Pandemie Revue passieren und informierte unter anderem über die verschiedenen Maßnahmen. Besondere Einblicke in die Auswirkungen auf Krebspatienten gab Prof. Dr. med. Dr. phil. Eva Winkler („Vulnerable Gruppen in der Pandemie – eine onkologische Perspektive“). Am Beispiel eines Schweizer Skigebietes präsentierte Prof. Dr. med. Joachim E. Fischer ein Alternativmodell zur deutschen Lockdown-Taktik („Der kluge Einbezug von Public Health: Safe Mountain – Freiräume statt Lock-Down schaffen: Das Beispiel der Skigebiete in Graubünden im Pandemie-Winter 2020/21“). Darauf folgte durch Univ.-Prof. Dr. Heiner Fangerau ein historischer Rückblick auf „Gesellschaft und Politik in vergangenen Pandemien“, wo einige Parallelen und auch „Lessons to be learned“ zur heutigen Situation ersichtlich wurden. Ein die erste Konsultation abschließender Vortrag inklusive Diskussionsrunde zu „(verfassungs-)rechtlichen Desideraten“ von Prof. Dr. Josef Franz Lindner, der auch konkrete Anhaltspunkte für zukünftiges gesetzgeberisches Handeln bot, rundete den interdisziplinären Tagungstag ab.
 
Zweite Konsultation (27. Oktober 2023): Interdisziplinäre Perspektiven auf das pandemische Risiko

Eine zweite Konsultation fand am. 27. Oktober 2023 als Zoom-Konferenz statt. Zunächst wurde durch Dr. Johannes Bracher in das seit dem Pandemiegeschehen zentral gewordene Thema von „Vorhersagen und ihrer Unsicherheit: Prädiktive epidemiologische Modellierungen“ eingeführt. Den Modellierungen kam im Rahmen der Politikberatung zu Maßnahmen in der Pandemie eine entscheidende Rolle zu. Klärungsbedarf gibt es auch hinsichtlich des noch offenen und unbestimmten Risikobegriffs, der durch Prof. Dr. Michael Knipper („Ein kurzes Schlaglicht auf den Risikobegriff – aus der Perspektive der Medizin“) aus medizinischer, durch PD Dr. A. Katarina Weilert („Der juristische Risikobegriff“) aus rechtlicher und durch Dr. phil. Christoph Schickhardt („Risikobegriff aus philosophischer Sicht“) aus philosophischer Perspektive beleuchtet wurde. In diesem Zusammenhang zeigte Prof. Dr. Thorsten Moos Probleme hinsichtlich der „Handlungslegitimation angesichts von pandemischen Risiken“ auf. Einen letzten Denkanstoß aus soziologischer Perspektive lieferte Univ.-Prof. Dr. phil. Klaus Kraemer („Befürchtungsgemeinschaft im Whiteout – Kollektivmoral als Weichensteller staatlicher Pandemiepolitik“), indem er den Diskurs darüber eröffnete, ob eine Kollektivmoral einer Befürchtungsgesellschaft als Motor für staatliche Risikoentscheidungen fungiert haben könnte.
 
Dritte Konsultation (7./8. März 2024): Expertise und Entscheider
Die dritte Konsultation fand aufgrund des Bahnstreiks hybrid statt. Nach begrüßenden und einleitenden Worten von PD Dr. A. Katarina Weilert zum Thema „Expertise und Entscheider“ berichtete Prof. Dr. Volker Gehrau aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht über die „Nutzung und Wirkung unterschiedlicher Quellen von Gesundheitsinformationen während der COVID-19 Pandemie“. Dabei gab insbesondere eine Studie aus dem Münsterland tiefere und graphisch anschauliche Einblicke zur Entwicklung der Quellennutzung ab dem Frühjahr 2020 bis zum Herbst 2020. Sodann regte Prof. Dr. Marian Burchardt mit seinem Vortrag zum Thema „Die Expertokratie unter Druck: Citizen Science, alternative Fakten und epistemische Fragmentierung in der Pandemie“ zur regen Diskussion an. Zum Abschluss des ersten Tagungstags stellte Dr. phil. Christoph Schickhardt „eine wissenschaftsethische Reflexion“ über „Experten und ihre politischen Rollen“ vor. Im Zuge dessen nahm er den FAZ-Artikel von Caspar Hirschi „Wenn Wissenschaft zu Ideologie wird“, der sich mit der Leopoldina Ad-hoc-Stellungnahme vom 8.12.2020 befasst, sowie eben diese Stellungnahme näher unter die Lupe.
PD Dr. iur. A. Katarina Weilert eröffnete den zweiten Tag mit einem Vortrag über „Das Robert Koch- Institut als wissenschaftliche Grundierung des politischen Pandemiemanagements. Ein Institut als Hybrid zwischen Wissenschaft und Exekutive.“ Dabei führte sie ihr symbiotisches Modell ein, durch das sich Ressortforschungsinstitute charakterisieren lassen, da es entgegen anderer geläufiger Modelle von einem Zusammenfallen von Expertise und Legitimation ausgeht. Im letzten Vortrag der Konsultation erläuterte Dr. Pedro A. Villareal die „Internationale öffentliche Gewalt und Pandemiesteuerung: Die Rolle wissenschaftlicher Beratung bei der WHO“, insbesondere die externe Beratung bei WHO-Entscheidungsprozessen. Geprägt war die Tagung erneut von regem Austausch und großem inhaltlichen Interesse seitens der Teilnehmenden.
 
Vierte Konsultation (28.-29. November2024): Von wissenschaftlicher Politikberatung unter Druck bis zur Rolle der Legislative
Die vierte Konsultation der Arbeitsgruppe tagte vom 28.-29. November 2024 in hybrider Form. Die Vorträge und Diskussionen widmeten sich den verschiedenen Facetten einer wissenschaftlichen Politikberatung unter dem Entscheidungsdruck einer Pandemie bis hin zur Rolle der Legislative. Prof. Klaus Kraemer (Soziologie, Graz) befasste sich in seinem Vortrag „Bürger - Experte - Wissenschaftler. Probleme der Politikberatung während der Pandemie“ mit den unterschiedlichen Rollen von Bürgern, Experten und Wissenschaftlern in der Pandemie. In Deutschland habe sich unter den Bürgern eine Befürchtungsgemeinschaft mit einer Kollektivmoral gebildet, die sich gegenüber Abweichungen als intolerant gezeigt habe. Als problematisch habe sich auch die „undisziplinierte Extradisziplinarität“ einiger Experten erwiesen, die sich über ihr Fach hinaus geäußert hätten. Der Wissenschaft sei die Rolle zugefallen, die Evidenz des mutmaßlichen Wissens zu prüfen. Prof. Heiner Fangerau (Medizingeschichte, Düsseldorf) zeigte in seinem Vortrag „Die Krise der Expertise - Legitimation und Handlungsunsicherheit der Medizin bzw. medizinischer Experten“ auf, warum es die medizinische Expertise so schwer hat, als solche wahrgenommen zu werden. Die Medizin stehe unter einem ständigen Rechtfertigungsbedürfnis und leide unter anderem unter dem Vorwurf, zugleich zu wenig und zu viel wissenschaftlich zu sein. Wissenschafts- und Handlungsunsicherheit träfen auf die Inanspruchnahme von Deutungshoheit und Handlungshoheit der Medizin. Dabei verbleibe medizinisches Handeln bzw. medizinische Theoriebildung immer mit Ungewissheiten behaftet, sowohl in Bezug auf den individuellen Patienten als auch in ihren Auswirkungen für die öffentliche Gesundheit. Prof. Michael Knipper (Gießen) wies in seiner Vorstellung der ersten Forschungsergebnisse eines internationalen Verbundprojektes darauf hin, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen in der Pandemie systematisch übersehen wurden und sich die Pandemiemaßnahmen für sie als unzugänglich und besonders schwerwiegend darstellten. Als problematisch hätte sich auch die Stimatisierung und Pauschalierung von Communities und Stadtvierteln („soziale Brennpunkte“) erwiesen. Zwei juristische Impulsreferate beleuchteten die Spannung zwischen der Krise als Stunde der Exekutive einerseits und die Rolle der Legislative andererseits. Dr. Anna-Lena-Hollo (Hannover) deckte in ihrem Vortrag „Krisen als Stunde der Exekutive?“ Mythen in Bezug auf die angeblich herabgesetzte Geltung der Grundrechte und des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf. Richtig sei, dass das Grundgesetz und auch die Grundrechte in guten wie in schlechten Zeiten gelte. Gleichwohl könne die Verfassung nach einer überstandenen Krise kritisch reflektiert werden. Krisen seien nicht nur eine Stunde der Exekutive, sondern auch des demokratischen Rechtsstaats. Prof. Dr. Sebastian Kluckert (Wuppertal) entwickelte in seinem Vortrag „Die Rolle der Legislative – Zur Bedeutung parlamentarischer Entscheidungsfindung in rechtswissenschaftlicher Theorie und staatlicher Praxis während der Corona-Pandemie“ die Pandemiebekämpfungsmaßnahmen im Überschneidungsbereich von Gesetzgebung und Verwaltung. In der Krise dürfte zwar die Exekutive aufgrund der Dringlichkeit zunächst handeln, aber nach Ablauf eines Erstreaktionszeitraums müsse das Parlament wieder die Verantwortung übernehmen. Als Gast der Arbeitsgruppe berichtete die frühere Ethikratsvorsitzende Prof. Alena Buyx von den Schwierigkeiten der Politikberatung, die durch die veränderte Medienlandschaft und das erhöhte Tempo der Politikgestaltung vor neue Herausforderungen gestellt sei. Im Sturm der Wahrnehmung, Digitalität und Atemlosigkeit und des scharfen Windes gehe die klassische Politikberatung unter.
 
Fünfte Konsultation (26.-27. März 2025): Die verschiedenen Ebenen des Pandemiemanagements - Die informierte Bevölkerung, die Rolle des Föderalismus und der WHO
Vom 26. bis 27. März 2025 fand die Tagung zur fünften Konsultation der Arbeitsgruppe erneut in hybrider Form statt. Diesmal wurde sich mit den verschiedenen Ebenen des Pandemiemanagements, von der Bevölkerung über die Rolle des Föderalismus bis hin zur Aufgabe der WHO, befasst. Nach einem kurzen Rückblick auf die Schlüsselmomente der Pandemie eröffnete Prof. Dr. Volker Gehrau die Tagung. In seinem Vortrag „Neue Informationswege, neue Probleme? Erkenntnisse aus dem Informationsverhalten der Bevölkerung während der COVID-19 Pandemie“ befasste er sich mit dem unterschiedlichen Informationskonsum der Bevölkerung während der Pandemie. Dafür warf der Kommunikationswissenschaftler insbesondere einen Blick auf das Konsumverhalten der Bevölkerung, die Informationsquellen sowie die Aufbereitung der Informationen und ihre Auswirkungen auf das Informationsverhalten der Bevölkerung. 
Im Anschluss folgten die Praxisberichte zweier Gäste. Dr. Johannes Nießen, kommissarischer Leiter des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG; früher: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA), zog eine Bilanz zur Corona-Pandemie aus Sicht des Gesundheitsamtes der Stadt Köln, dessen Leiter er zu Coronazeiten war. Dabei wog er die Erfolge und Herausforderungen des Pandemiemanagements miteinander ab und beendete seinen Vortrag mit einem Appell für ein resilientes Gesundheitssystem in der Zukunft. Daran anschließend folgte ein Rückblick auf die Pandemie aus Sicht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Dr. Christoph Peter, damals Referatsleiter im Bereich „Infektionsschutz, Risko- und Krisenmanagement“ in der BZgA und heute Referatsleiter im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), thematisierte insbesondere die Sichtbarkeit der BZgA während der Pandemie und zeigte ebenfalls die Erfolge und Herausforderungen der Pandemie für die BZgA auf.
Im Anschluss an den ersten Vortrag befasste sich der Soziologe Prof. Dr. Marian Burchardt am Ende des ersten Tages mit den „Chancen und Grenzen der Gesundheitskommunikation und was uns diese über die Gesellschaft verraten“. Ausgehend von einer massiven Fragmentierung in den Reaktionen der Bevölkerung während der Pandemie analysierte und erklärte er den Kommunikationsprozess während der Pandemie aus soziologischer Perspektive. Insbesondere ging es dabei um die Dokumentation und Erläuterung dieser epistemischen Fragmentierung.
Der zweiten Tag der Konsultation begann mit dem juristischen Vortrag „Der Föderalismus in der Pandemie“ von Prof. Dr. Josef Franz Lindner. Zunächst wurde die föderale Asymmetrie der Pandemiebekämpfung und der Grundsatz der landeseigenen Verwaltung erläutert, um anschließend die Dezentralisierung der Pandemie-Gesetzgebung oder Zentralisierung des Gesetzesvollzugs als mögliche Alternativen zum Pandemiemanagement vorzustellen.
Im Anschluss daran erörterte Dr. Pedro Villarreal in seinem Vortrag „Ein neues Pandemieabkommen: Stand der Dinge“ die Rolle der WHO bei der Pandemiebekämpfung aus juristischer Perspektive. Es gilt dabei vorerst die 78. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2025 abzuwarten, bei welcher ein internationales Pandemieabkommen debattiert wird.
Beendet wurde die Tagung mit Gesprächen zur Veröffentlichung und Publikation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe.
 
Sechste Konsultation (20.-21. November 2025)
Vom 20. bis 21. November 2025 tagte die sechste Konsultation der Arbeitsgruppe „Pandemie – Lessons to be learned“ erneut in hybrider Form. Schwerpunktmäßig beschäftigte sich die Arbeitsgruppe dieses Mal mit Grundrechten und Politikberatung in der Pandemie. Zu dieser letzten Konsultation waren neben den Arbeitsgruppenmitgliedern Prof. Dr. Dr. Ino AugsbergProf. Dr. Caspar HirschiDr. Karoline LinzbachProf. Dr. Ursula Nothelle-WildfeuerDr. Julie Schweer und Dr. Stephan Schaede als Gäste geladen.
Nach einer kurzen Begrüßung und einer Einführung in den Stand der Arbeitsgruppe sowie die Publikationsplanung durch Prof. Dr. A. Katarina Weilert (Heidelberg), eröffnete der Verfassungsrechtler und Philosoph Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg (Kiel) die Tagung. In seinem Vortrag „Der Widerstreit zwischen individueller und kollektiver Freiheit“ beleuchtete er die epistemischen Herausforderungen normativer Verfahren. Zunächst stellte er dafür die zentralen, normativen Fragen zu individuellen und kollektiven Freiheiten vor, analysierte das epistemische Problem und zeigte schließlich die Verflechtung beider auf. Einen weiteren rechtswissenschaftlichen Impuls setzte Dr. Karoline Linzbach (Bonn) mit ihrem Vortrag „Der Gleichheitsgrundsatz im Pandemiemanagement – Art. 3 GG als Hemmschuh oder Garant für differenzierte Pandemiepolitik?“. Dabei betrachtete sie zunächst die Rechtsprechung während der Corona-Pandemie, bevor sie Art. 3 Abs. 1 GG als Strukturprinzip analysierte und aufzeigte, wie er als Kontrolle offener demokratischer Strukturen dienen kann. Den ersten Tag schloss die Theologin und Sozialethikerin Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer (Freiburg) mit ihrem Vortrag „Die Geschützten werden zum Opfer oder: Das einsame Sterben in der Covid-19-Pandemie“ ab. Sie diskutierte das ethische Dilemma von Schutz unter Bedingungen des Nichtwissens und beleuchtete dabei insbesondere Aspekte von Personalität, Würde und Gemeinschaft angesichts des Sterbens.
Der zweite Tag begann mit einem Doppelvortrag zu Kirchenschließungen während der Corona-Pandemie. Prof. Dr. A. Katarina Weilert (Heidelberg) erläuterte die rechtlichen Grundlagen und nahm eine verfassungsrechtliche Bewertung vor. Anschließend analysierte Prof. Dr. Thorsten Moos (Heidelberg) die Kirchenschließungen und Gottesdienstverbote aus theologischer Perspektive und wog pandemie- und gesundheitsbezogene Argumente gegen kirchen- und gottesdienstbezogene Argumente ab. Er kommt zu dem Schluss, dass während der Corona-Pandemie vor allem die Selbstreflexion von Kirche, Gesellschaft und Menschen besprochen wurde. Nach einer kurzen Einführung durch Dr. Christoph Schickhardt (Heidelberg) folgte der Vortrag des Geschichtswissenschaftlers Prof. Dr. Caspar Hirschi (St. Gallen): „Vielfalt der wissenschaftlichen Politikberatung – Krisen und Staaten im Vergleich“. Er stellte verschiedene Formen demokratischer Krisenbewältigung vor und verglich diese anhand von Ländern in ihrem Pandemiemanagement. Mit der anschließenden Diskussion endete die sechste Konsultation der Arbeitsgruppe. Die Ergebnisse aller Konsultationen der Arbeitsgruppe befinden sich derzeit in der Publikationsphase.
 
Mitglieder der Arbeitsgruppe
Prof. Dr. Armin von Bogdandy; Prof. Dr. Marian Burchardt; Prof. Dr. Heiner Fangerau; Prof. Dr. Joachim Fischer; Prof. Dr. Volker Gehrau; Dr. Anna-Lena Hollo; Prof. Dr. Thorsten Kingreen; Prof. Dr. Sebastian Kluckert; Prof. Dr. Michael Knipper; Prof. Dr. Thorsten Moos, Prof. Dr. Klaus Kraemer; Prof. Dr. Josef Franz Lindner; Dr. Christoph Schickhardt; Katarzyna Skipiol; Dr. Pedro A. Villarreal; Prof. Dr. Eva Winkler
 
Publikationen
  1. Weilert, Der Ausnahmezustand und die Regeln. Ein kritischer Blick auf Pandemie und Recht, in: Öffentliche Gesundheit, Jahrbuch Sozialer Protestantismus 14 (2022), S. 137-156.
  2. Triage und die Grenzen des Regelbaren, in: Benjamin Held et al. (Hrsg.), Coronafolgenforschung, FEST kompakt-Analysen-Stellungnahmen-Perspektiven, Bd. 3, HeiBOOKS Heidelberg 2022. S. 17-44 (abrufbar unter: https://books.ub.uni-heidelberg.de/heibooks/reader/download/1049/1049-4-99218-2-10-20220712.pdf).
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