European Health Union / Europäische Gesundheitsunion

Als Reaktion auf die unzureichende europäische Antwort in Bezug auf die Covid-19 Pandemie regte die Europäische Kommission eine „verstärkte europäische Gesundheitsunion“ an. Die Europäische Union verfügt über Gesundheitskompetenzen im Bereich gemeinsamer Sicherheitsanliegen (Art. 168 Abs. 4 AEUV) sowie über unterstützende und koordinierende Kompetenzen insbesondere zur Bekämpfung von schweren grenzüberschreitenden Krankheiten (Art. 168 Abs. 5 AEUV). Im Rahmen dieser Kompetenzen agieren zwei Unionsagenturen, die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Während die EMA durch die Zulassungsverfahren von Covid-Impfstoffen in der Öffentlichkeit weitgehend bekannt ist, übt das ECDC seine Rolle im Bereich der Risikoüberwachung und Risikoeinschätzung etwas mehr im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung aus. Das Europäische Zentrum vernetzt nationale Public Health-Einrichtungen und dient der Bündelung von Informationen und epidemiologischen Daten. Es ist eine Einrichtung der Risikoeinschätzung, aber nicht des daraus folgenden Risikomanagements, das noch immer weitgehend in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt. Die Europäische Union hat im Zuge der Gesundheitsunion die Kompetenzen von EMA und ECDC ausgebaut und eine neue bei der Europäischen Kommission angesiedelte EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) errichtet.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stand der von PD Dr. A. Katarina Weilert und den Projektpartnern am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ausgerichtete internationale Workshop, zu dem sich am 1./2. Dezember 2022 unter dem Titel „The European Health Union. Set up, challenges and global outlook” 23 Rechtswissenschaftler europäischer Universitäten und Mitglieder der Europäischen Kommission und des Bundesgesundheitsministeriums sowie aus politischen Think Tanks versammelten.
Prof. Dr. Tamara Hervey (London) fragte in Ihrem Vortrag danach, ob die Europäische Gesundheitsunion eine Zäsur in der Gesundheitspolitik der Europäischen Union markiert, die möglicherweise die Europäische Union selbst neu definiert als einen auf den Menschen gerichteten Zusammenschluss, oder ob sich die Europäische Gesundheitsunion nur als die Fortsetzung des bisherigen Weges einordnen lässt. Karin Henke (Frankfurt) schloss daran mit ihrem Vortrag „Building a European Health Union. What have we learned from the Corona crisis?” an. Welche Rolle spielt das Recht in der europäischen Pandemiebewältigung? Dieser Frage widmeten sich im zweiten Tagungsblock Dr. Anniek der Ruijter (Amsterdam, „The politics of health in the EU: the role of law”), Prof. Dr. Claudia Seitz (Basel/Bonn, “The European Health Union and the Competences of the EU – Is the European Union prepared for International Health Emergencies and Future Cross-Border Health Threats?”) und Prof. Dr. Giacomo Di Federico (Bologna, “The role of legal preparedness in the making of a true EU Health Union”). Ein dritter Tagungsblock befasste sich mit dem Zusammenspiel von “Werten“ und einer europäischen Gesundheitspolitik. So überlegte Prof. Dr. Markus Frischhut (Innsbruck), ob Gesundheit ähnlich wie das Tierwohl zu einem „Wert“ der Europäischen Union avancieren sollte. Dr. Joelle Grogan (London) setzte die Europäische Gesundheitspolitik in Beziehung zu anderen, sie bestimmenden Politiken (Sozialpolitik, Umweltpolitik). Im vierten Tagungsblock stellte Dr. Bartlomiej Kurcz (Brüssel), Mitglied der Europäischen Kommission, die neue EU-Behörde HERA vor, der er selbst als Referatsleiter angehört. Der Rechtsanwalt Michael Weidner (Hamburg) führte aus, welche regulativen Konsequenzen die Gründung von HERA für das Unionsrecht und nationale Recht nach sich zieht. Ein Vortrag von Vincent Delhomme (Leiden/Brüssel) zur Schnittstelle von Gesundheitsrecht und europäischem Binnenmarkt sowie von Prof. Dr. Fruzsina Molnár Gábor (Heidelberg) zum Datenschutzrecht im Europäischen Gesundheitsmarkt rundeten im fünften Tagungsblock den zweitägigen Workshop ab.
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Quelle: Katarina Weilert



Ansprechpartner

Prof. Dr. iur. A. Katarina Weilert LL.M. (London)

Leiterin (kommissarisch) des Arbeitsbereichs "Religion, Recht und Kultur" & Wissenschaftliche Referentin (Rechtswissenschaft)