Werteerziehung durch die Schule

Interdisziplinäre Tagung „Werteerziehung in der Schule“ (3.-4.- Dezember 2021)

Quelle: pixabay

 
Projektleitung: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M.
 
Anknüpfend an das interdisziplinäre Fachgespräch „Religion in der Schule“ fand am 3./4. Dezember 2021 die Tagung „Werteerziehung in der Schule“ statt, um dem damals bereits aufscheinenden Konflikt der Neutralitätspflicht des Staates mit dem schulischen Auftrag zur Werteerziehung weiter problemerkennend und lösungsorientiert nachzuspüren. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen waren geladen, die sich angesichts der vierten Corona-Welle nicht wie geplant in Heidelberg, sondern im digitalen Raum versammelten. Anregende Vorträge und dichte Diskussionen waren erfreulicherweise auch in diesem Format möglich. 
Die vielschichtige Thematik wurde in drei Tagungsblöcken verhandelt. Zunächst stand der Wertebegriff selbst in kritischer Reflektion. PD Dr. Magnus Schlette (Heidelberg) zeigte aus philosophischer Sicht auf, dass Werte nicht begründungsrational seien, sondern janusköpfig, dass sie inkludieren, indem sie exkludieren und dass Werte immer krisenhaft seien. Prof. Dr. Christof Mandry (Frankfurt) verwies auf die Diskrepanz zwischen den Werten als Lieblingsbegriff in öffentlichen Debatten einerseits und Werten als Leerstelle in der Moraltheologie andererseits. Die Moraltheologie leiste sich eine Wertabstinenz durch Festhalten am aristotelisch-neuscholastischen Naturrecht und rekurriere eher auf Pflichten. Prof. Dr. Christian Polke (Göttingen) thematisierte unter dem Titel „Werte – ein Stiefkind evangelischer Ethik“ das schwierige Verhältnis evangelischer Theologie zur Wertedebatte und brach vorsichtig eine Lanze dafür, den Wertebegriff im praktischen Vollzug nicht zu verkennen. Prof. Stephan Kirste (Salzburg) erhellte aus rechtsphilosophischer Perspektive die Beziehung zwischen Recht und Werten: Das Recht schreibe nicht nur Werte vor, sondern Werte seien auch ins Recht eingeschrieben. Werte dienten nur der Orientierung, erst mit der Rechtsform erlangten sie Rechtsgeltung. 
In einem zweiten Tagungsblock wurde thematisiert, was die Rede von den Werten des Grundgesetzes austrägt. Prof. Dr. Margrit Seckelmann (Hannover) warnte vor der Annahme einer etwaigen Werteordnung des Grundgesetzes, da sich außer der Menschenwürde im Grundgesetz kein Wert an sich finde. Sie plädierte für eine „lebende Verfassung“, im Rahmen derer es keine statischen Werte gebe, sondern diese dynamisch verhandelt würden. Prof. Dr. Ursula Münch (München) zeigte auf, dass von einer „Wertegemeinschaft“ ausdrücklich nur auf Ebene der Europäischen Union die Rede sei, da hierdurch eine Legitimation für die Union geschaffen werde. Unter den neuartigen Bedrohungen für die Wertegemeinschaft hob sie besonders die digitale Desinformation hervor. 
Im dritten Tagungsblock ging es spezifisch um den Schulkontext. Prof. Dr. Hans Hofmann (Berlin) setzte das Erziehungsrecht der Eltern als natürliches Recht (Art. 6 Abs. 2 GG) in Beziehung zur Aufsicht des Staates über das Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG). Schule müsse nicht in erster Linie Werte vermitteln, sondern Werteermittlung finde vor allem dort statt, wo Eltern diese wie im Religionsunterricht freiwillig auf die Schule übertragen hätten. Gleichzeitig legitimiere Art. 7 I GG die Wertevermittlung durch die Schule. Die einzelnen Landesverfassungen haben, anders als das Grundgesetz, teils ausdrückliche Erziehungsziele normiert. Prof. Dr. Ino Augsberg (Kiel) referierte über eine Erziehung zur (Werte-) Mündigkeit in Rekus auf Theodor W. Adornos Radiogespräch mit Hellmut Becker, dem damaligen Direkter des Berliner Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung im August 1969. Eine Erziehung zu Werten solle nach Augsberg nicht völlig aufgegeben werden, auch wenn ihnen eine Fremdbestimmung innewohne, da eine Wertebindung notwendig sei, um sich aus dieser Bindung lösen zu können und mündig zu werden. Im Abschlussvortrag „Werten, Verstehen und Urteilen in der ethischen Bildung“ betonte Prof. Dr. René Torkler (Kiel) noch einmal, dass keinerlei Einigkeit darüber bestehe, was mit dem Begriff „Wert“ gemeint sei. Er beschrieb den Prozess der Wertebildung als einen praktischen Prozess im Rahmen freier Interaktion von Personen. 
Intensive Diskussionen vernetzten und vertieften die einzelnen Vorträge und boten Raum für interdisziplinären Austausch. Als sehr bereichernd erwies sich die Mischung aus Referenten und weiteren geladenen wissenschaftlichen Diskutanten. Die Tagung zeigte auf, wie vielschichtig die Problematiken einer Wertevermittlung sind und bietet Anlass, in diesem Kontext an der FEST weiterzudenken. Eine Publikation der Beiträge ist geplant für die von der FEST verantwortete Reihe Religion und Aufklärung im Verlag Mohr Siebeck.
 
Das Fachgespräch ist publiziert in: 
Besprechungen in:
 Zeitschrift für Didaktik der Philosophie und Ethik (ZDPE), 2 (2024), S. 118-119 (Volker Haase)
 
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Ansprechpartner

Prof. Dr. iur. A. Katarina Weilert LL.M. (London)

Leiterin (kommissarisch) des Arbeitsbereichs "Religion, Recht und Kultur" & Wissenschaftliche Referentin (Rechtswissenschaft)