Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz

 
Techniken der Fortpflanzungsmedizin haben zu vielfältigen rechtlichen und ethischen Fragen geführt, die komplexer Bewertungen bedürfen. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 ist bisher nur rudimentär, im Hinblick auf die Regelung der Präimplantationsdiagnostik, geändert worden. Dies hat Anfragen provoziert, ob die Regelungen noch zeitgemäß sind. In Spannung stehen hier die Interessen der Geborenen auf Selbstbestimmung über ihre Reproduktion und Familiengründung und die Rechte der Ungeborenen bzw. erst ins Leben zu Rufenden, über die damit verfügt wird. Auch die Debatten um den Schwangerschaftsabbruch, die sich von den Fragen der Fortpflanzungsmedizin noch einmal unterscheiden, gehören in diesen Zusammenhang. Auch hier geht es um eine Spannung zwischen unterschiedlichen Individuen. Jenseits individueller Abwägungsentscheidungen stehen auch ethische Grundwerte der Gesellschaft in Frage, etwa im Hinblick auf den Menschen als Geschöpf oder als Produkt menschlicher Entscheidungen.
 
Verantwortlich für das Forschungsfeld an der FEST: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M
 

PID und Embryonenschutz

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Verfahren, bei dem in vitro erzeugte Embryonen vor der Implantation in die Gebärmutter der Frau auf genetische Anomalien untersucht und anschließend selektiert werden, um bestimmte Erbkrankheiten oder genetische Störungen auszuschließen. Bis zu einem Urteil des BGH v. Juli 2010 war umstritten, ob die PID gänzlich vom ESchG verboten wird oder teils erlaubt ist. Dem Fall zugrunde lag eine Selbstanzeige eines Berliner Frauenarztes, der die PID in drei Fällen an pluripotenten Embryonen angewandt hatte. Nachdem der BGH in Fällen zu erwartender schwerwiegender genetischer Schäden die PID an pluripotenten Zellen als nicht verboten ansah, wurde der Gesetzgeber aktiv und fügte mit § 3a ESchG ein Verbot der PID mit einem Erlaubnisvorbehalt ein. Danach ist die PID nur bei entsprechender genetischer Disposition eines oder beider Elternteile für eine schwerwiegende Erbkrankheit ausnahmsweise erlaubt.
 
Verantwortlich an der FEST: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M.
 
Publikationen
 
  1. Weilert/Koutnatzis, Fragen der menschlichen Reproduktion vor dem EGMR – Zugleich eine kritische Würdigung der Lehre vom staatlichen Beurteilungsspielraum (Margin of Appreciation), in: Archiv des Völkerrechts 51 (2013), 72-107.
  2. Weilert, Fortpflanzungsautonomie als Anspruch, in: Zeitschrift für Evangelische Ethik 57 (2013), 48-61.
  3. Weilert, Heterologe In-vitro-Fertilisation als europäisches Menschenrecht? Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Falle S.H. u.a. gegen Österreich, in: Medizinrecht 30 (2012), 355-359.
  4. Weilert, Übersetzung des Urteils EGMR (Große Kammer), Urteil vom 3.11.2011 − 57813/00 S.H. u.a. ./. Österreich: Die heterologe In-vitro-Fertilisation vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, in: Medizinrecht 2012 (30), 380–383.
  5. Weilert, Gendiagnostik vor der Schwangerschaft − Kritische Würdigung des Verordnungsentwurfs zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik, in: SYM, Magazin der Evangelischen Akademie Bad Boll 2012 (3), 9–10.
 
Vortragstätigkeit von PD Dr. A. Katarina Weilert:
 
  1. „PID und Spätabtreibung aus juristischer Perspektive“, Themenabend für Studierende des Studienwerks „Villigst“, 19. Mai 2009, FEST Heidelberg
  2. Urteil des BGH v. 6. Juli 2010 zur PID. Strafrechtliche, rechtspolitische und europarechtliche Anmerkungen, Referentenbesprechung am Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 11. Oktober 2010, Heidelberg
  3. Impuls zur PID im Rahmen einer Expertenrunde für die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, 24. November 2010, Berlin
  4. „Präimplantationsdiagnostik in rechtlicher Dimension“, Vortrag und Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung „PID auf dem Prüfstand“; Konrad-Adenauer-Stiftung (Bildungswerk Berlin) und EAK Landesverband Berlin und Brandenburg (Ev. Arbeitskreis der CDU/CSU), 31. März 2011, Berlin
  5. Impuls und Podiumsdiskussion zur Präimplantationsdiagnostik, Kongress des Evangelischen Arbeitskreises der CSU, 2. April 2011, München
  6. „Rechtsfragen der Präimplantationsdiagnostik“, Veranstaltung des EAK und RCDS im Gemeindehaus der Ev. Christuskirchengemeinde, 3. Juni 2011, Heidelberg
  7. Präimplantationsdiagnostik in rechtlicher Dimension, Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung, Regionalseminar „Herausforderungen der Gesundheitspolitik“, 25. September 2011, Ludwigshafen
  8. „Wenn das Recht an Grenzen stößt: PID und Schwangerschaftsabbruch als Herausforderungen für den Lebensschutz“, Seminar „Glaube, Werte, Politik – Zu Fragen des Lebensschutzes in Deutschland“, 5. November 2011, Ev. Akademie Meißen
 

Schwangerschaftsabbruch

Unter welchen Maßgaben ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtlich zulässig ist und sein sollte, ist gesellschaftlich, ethisch und politisch hoch umstritten. Die heutigen §§ 218 ff. StGB haben ihre rechtliche Gestalt nach der Wiedervereinigung gefunden, als zwei unterschiedliche Regelungssysteme (Fristenregelung der DDR und Indikationsmodell der Bundesrepublik) vereint werden mussten. Für Schwangerschaften im ersten Trimenon gilt seither, dass diese durch einen Arzt abgebrochen werden dürfen, sofern sich die Schwangere hat beraten lassen und eine Wartefrist von 3 Tagen eingehalten hat. Sind diese Bedingungen erfüllt, sieht § 218 a Abs. 1 StGB den Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs als nicht erfüllt an, spricht aber gleichwohl nicht das auch ethisch relevante Label der „Rechtmäßigkeit“ aus. Derzeit steht politisch im Fokus, ob der Schwangerschaftsabbruch insbesondere im ersten Trimenon, unter Umständen aber auch bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Ungeborenen (ab etwa der 22. Schwangerschaftswoche), außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollte. Was würde dies für den Status des Embryos bedeuten? Neben Lockerungstendenzen gibt es gleichzeitig ein öffentliches Unbehagen über die weitreichende rechtliche Möglichkeit, einen ungeborenen Menschen trotz seiner extrauterinen Lebensfähigkeit bis zum Zeitpunkt der Geburt im Mutterleib zu töten. Alle diese Fragen hängen mit der verfassungsrechtlichen Stellung des Nasciturus und einer Abwägung zu den Grundrechten der Schwangeren zusammen.
Verantwortlich an der FEST: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M.
 
Publikationen
 
  1. Weilert, Rezension zu: Jessica Frey, Das Problem der Spätabtreibung. Rechtstatsächliche, rechtsmedizinische und kriminologische Aspekte sowie juristische Lösungsansätze in rechtsvergleichender Perspektive, in: ZfL 32 (2023), S. 99-102.
  2. Weilert, Die Grundrechtsstellung des extrauterin lebensfähigen Fötus in Spannung zu den Grundrechten seiner Eltern, in: Olivia Mitscherlich-Schönherr/ Reiner Anselm (Hrsg.), Gelingende Geburt. Interdisziplinäre Erkundungen in umstrittenen Terrains, de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 317-339.
  3. Weilert, Zur Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger beim Schwangerschaftsabbruch ‒ Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 29.11.19 - 12 UF 236/19, in: ZfL 29 (2020), S. 229-232.
  4. Weilert, Der Staat als Garant für Informationen zum Schwangerschaftsabbruch? Ein Kommentar zur Neufassung des § 219 a StGB, in: ZfL 28 (2019), S. 133-138.
  5. Weilert (Hrsg.), Spätabbruch oder Spätabtreibung ‒ Entfernung einer Leibesfrucht oder Tötung eines Babys? Zur Frage der Bedeutung der Geburt für das Recht des Kindes auf Leben und das Recht der Eltern auf Wohlergehen, Reihe Religion und Aufklärung, Band 20, Mohr Siebeck, Tübingen 2011.
    Besprechungen in:
    -   Zeitschrift für medizinische Ethik 58 (2012), S. 365-366 (Martin Brunn)
    -   Zeitschrift für Evangelische Ethik, 56 (2012), S. 67-69 (Hartmut Kreß).
    -   Theologische Revue, 109 (2013), S. 246-248 (Konrad Hilpert).
  6. Weilert, Rechte des extrauterin lebensfähigen Fötus vs. Rechte seiner Eltern aus verfassungsrechtlicher Sicht, in: A. Katarina Weilert (Hrsg.), Spätabbruch oder Spätabtreibung ‒ Entfernung einer Leibesfrucht oder Tötung eines Babys? Zur Frage der Bedeutung der Geburt für das Recht des Kindes auf Leben und das Recht der Eltern auf Wohlergehen, Reihe Religion und Aufklärung, Mohr Siebeck, Tübingen 2011, S. 285-302.
  7. Weilert, Spätabbruch der Schwangerschaft. Eine straf- und verfassungsrechtliche Analyse, in: ZfL 19 (2010), S. 70-82.
  8. Weilert, Spät-Abtreibung oder Früh-Euthanasie?, Jahresbericht FEST 2008, S. 25-34.
 
Vortragstätigkeit von PD Dr. A. Katarina Weilert:
 
  1. „Die Vorschläge der Arbeitsgruppe der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin für eine Reform des Abtreibungsstrafrechts – eine kritische Würdigung“, Fachtagung in der Katholischen Akademie in Berlin zum Thema „ Reform des Abtreibungsrechts - § 218 StGB – quo vadis?“, 15. Mai 2024, Berlin
  2. „Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts? Verfassungsrechtliche Überlegungen“, Parlamentarisches Fachgespräch zum Thema „Regulierungen außerhalb des Strafgesetzbuches? Schwangerschaftsabbruch im Spannungsfeld von Autonomie und Lebensschutz“, Haus der EKD am Gendarmenmarkt, 24. Januar 2023, Berlin
  3. Spätabtreibung in der Schwangerschaft. Impulse zum Umgang mit Schwangeren und stark geschädigten ungeborenen Kindern, 12. November 2015, Diakonissenkrankenhaus Mannheim
  4. „Wenn das Recht an Grenzen stößt: PID und Schwangerschaftsabbruch als Herausforderungen für den Lebensschutz“, Seminar „Glaube, Werte, Politik – Zu Fragen des Lebensschutzes in Deutschland“, 5. November 2011, Ev. Akademie Meißen
  5. Rechtliche, medizinische und politische Grundlagen des Schwangerschaftsabbruchs (anlässlich der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes), Referentenbesprechung am Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 22. Juni 2009, Heidelberg.
  6. Rechte des extrauterin lebensfähigen Fötus vs. Rechte seiner Eltern aus verfassungsrechtlicher Sicht, Tagung „Spätabbruch – Entfernung einer Leibesfrucht oder Tötung eines Babys? Zur Frage der Bedeutung der Geburt für das Recht des Kindes auf Leben und das Recht der Eltern auf Wohlergehen“, FEST, Oktober 2009, Heidelberg
  7. „PID und Spätabtreibung aus juristischer Perspektive“, Themenabend für Studierende des Studienwerks „Villigst“, 19. Mai 2009, FEST Heidelberg
 

Fehl- und Totgeburten; Geburt im Recht

Mit vielfältigen Fragestellungen verbunden ist die rechtliche Behandlung von Fehl- und Totgeburten sowie die auch über den Schwangerschaftsabbruch hinaus reichende Frage, welche rechtlichen Implikationen die Geburt nach sich zieht.
 
Verantwortlich an der FEST: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M.
 
Publikationen

  1. Weilert, Die Bedeutung der Geburt im Recht. Reflexionen zu einem Grenzbereich des Regelbaren, in: Rainer Beckmann/ Gunnar Duttge/ Klaus Ferdinand Gärditz, Christian Hillgruber/ Thomas Windhöfel, Gedächtnisschrift für Herbert Tröndle, Schriften zum Strafrecht (SR), Band 347, Duncker & Humblot, Berlin 2019, S. 825-846.
  2. Weilert, Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Fehl- und Totgeburten, in: Rechtsmedizin 2017, S. 286-294.
  3. Weilert, Fehlgeburt und Totgeburt: Der nicht lebend zur Welt gekommene Mensch im Recht, in: Duttge, Gunnar/ Viebahn, Christoph (Hrsg.), Würde und Selbstbestimmung über den Tod hinaus, Göttingen 2017, S. 47-69.

Vortragstätigkeit von PD Dr. A. Katarina Weilert:

  1. „Status quo: Die Geburt im Recht“, Vortrag im Rahmen der Tagung „Rund um die Geburt. Das perinatale Kindeswohl“, Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG) an der Ev. Akademie Loccum, 15.06.2017, Hannover.
  2. „Fehlgeburt und Totgeburt: Beerdigen – wissenschaftlich verwerten – oder entsorgen? Der nicht lebend zur Welt gekommene Mensch im Recht“, Vortrag im Rahmen des 2. Symposiums des Göttinger Zentrums für Medizinrecht: „Würde und Selbstbestimmung des Menschen über den Tod hinaus“, 24.06.2016, Georg-August Universität Göttingen.
  
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