Willensentscheidungen Minderjähriger im Medizinrecht

 
Minderjährige werden vom Recht in besonderer Weise geschützt. Sie sind weder strafrechtlich noch zivilrechtlich in gleicher Weise verantwortlich für ihr Tun wie Erwachsene und den Eltern sowie subsidiär dem Staat obliegt die Sorge um ihr Wohlergehen. Verfassungsrechtlich ist das Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) an das Kindeswohl rückgebunden. Während die Bedürfnisse und Wünsche des Säuglings noch gänzlich durch die Eltern wahrgenommen werden, ist das heranwachsende Kind entsprechend seiner Einsichtsfähigkeit zunehmend an Entscheidungen zu beteiligen. Was aber bedeutet dies, wenn Elternwille und der Wille des Kindes nicht synchron laufen oder wenn bei einem Baby nicht bestimmt werden kann, was in seinem Willen liegt? Der Themenbereich befasst sich mit diesen und ihnen verwandten Fragestellungen in Bezug auf verschiedene Regelungskomplexe wie z.B. die Knochenmarkspende eines Geschwisterkindes zugunsten eines anderen oder auch der Knabenbeschneidung.
 
Verantwortlich für den Themenbereich an der FEST: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M.
 
Publikationen
 
  1. Weilert, Zur Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger beim Schwangerschaftsabbruch ‒ Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 29.11.19 - 12 UF 236/19, in: ZfL 29 (2020), S. 229-232.
  2. Weilert, Die Bedeutung des Kindeswohls im Rahmen der Rechtfertigung körperlicher Eingriffe, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens (RdJB) 2014, S. 381-399.
  3. Weilert, Das Kindeswohl und die Knochenmarkspende Minderjähriger aus verfassungsrechtlicher Perspektive, in: Rechtswissenschaft. Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung 2012, S. 292-329.
 
Vortragstätigkeit von PD Dr. A. Katarina Weilert
 
  1. 19.01.2013: „Das ´Wohl des Kindes´ als Rechtfertigung körperlicher Eingriffe“, Vortrag im Rahmen des Seminars in der Reihe „Dialog Theorie und Praxis“ der Hanns-Martin-Schleyer-Stiftung: Stigmata im Rechtsstaat?, Schönburg (Oberwesel).
  2. 15.11.2011: „Die Knochenmarkspende Minderjähriger nach § 8 a TPG aus Sicht des Grundgesetzes“, Vortrag im Rahmen der interdisziplinären Tagung der Arbeitsgruppe „Kindeswohl“, Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung der Universität Lübeck.
  3. 06.04.2011: „Verfassungsrechtliche Aspekte der fremdnützigen Knochenmark- bzw. Blutstammzellspende Minderjähriger“, Vortrag im Rahmen der interdisziplinären Arbeitsgruppe „Kindeswohl“, FEST, Heidelberg. 
 
  
Projekte im Forschungsfeld