Menschenwürde

 
Die Menschenwürde ist kein deskriptiver Begriff, sondern ein wertendes Konzept. Sie kann nicht weltanschaulich neutral definiert werden, sondern ihr Gehalt ist immer Ausdruck einer bestimmten ethischen, religiösen oder weltanschaulichen Ansicht. Der Stellenwert der Menschenwürde in der Rechtsordnung und die Definition von Würde sind mithin historisch-kulturell bedingt. Trotz ihrer religiös-aufklärerischen Wurzeln hat die Menschenwürde als Rechtskonzept erst prominenten Eingang in die Rechtsordnungen durch die Verbrechen der Nazis am Volk der Juden gefunden. Zutiefst irritiert und beschämt über das Ausmaß menschenunwürdiger Behandlung schrieb man die Unantastbarkeit der Menschenwürde an die oberste Stelle des deutschen Grundgesetzes. Auch im Völkerrecht wurde die Menschenwürde erst durch diese Geschehnisse „entdeckt“, als 1948 als Reaktion auf die Gräueltaten in Deutschland die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der neu gegründeten Vereinten Nationen feierlich verabschiedet wurde, deren Art. 1 allen Menschen die gleiche Würde zuerkennt. Seither hat die Menschenwürde als Rechtskonzept weite Verbreitung gefunden. Im Gegensatz zum geradezu universellen Bekenntnis zur Würde des Menschen steht die hohe Unterbestimmtheit der Menschenwürde als Rechtsbegriff. Sie wird nicht nur bemüht, um das Verbot der Folter oder des Genozids auf völkerrechtlicher Ebene zum ius cogens zu deklarieren, sondern sie wird überdies verzweckt, wenn sie argumentativ als Diskursschließer benutzt wird oder auf sie zurückgegriffen wird, um sonst nicht konsentierte Ansichten durchzusetzen. Was genau ist die Menschenwürde als Rechtsbegriff? Wie steht ihr Verhältnis zur Autonomie?
 
Verantwortlich für den Themenbereich an der FEST: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M.
 
Publikationen
 
  1. Weilert, Grundlagen und Grenzen des Folterverbotes in verschiedenen Rechtskreisen. Eine Analyse anhand der deutschen, israelischen und pakistanischen Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund des jeweiligen historisch-kulturell bedingten Verständnisses der Menschenwürde, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Bd. 200, Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2009, 474 S.
    Besprechungen in:
    -   Newsletter Menschenrechte des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, 2009, S. 186 (Eduard Christian Schöpfer).
    -   FAZ v. 31.12.2008 (Reinhard Müller).
  2. Weilert, Das Verhältnis von Menschenwürde und Autonomie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, im Erscheinen in der Reihe FEST Forschung.
 
Vortragstätigkeit von PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M.
 
  • 08.01.2021: „Suizid als Ausdruck der Menschenwürde? Reflexion des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz“, Vortrag im Rahmen der interdisziplinären Arbeitsgruppe „Autonomie und Sterbehilfe“ an der FEST, Erste Konsultation, digital.
  • 10.10.2020: „Suizid als Ausdruck der Menschenwürde? Das Karlsruher Urteil verstehen und juristisch umsetzen.“, Vortrag im Rahmen eines Expertengesprächs von Vertreter/innen der Ev. Landeskirche in Württemberg, der Diakonie Württemberg und der Ev. Akademie Bad Boll über assistierte Selbsttötung, Ev. Akademie Bad Boll.
  • 02.07.2020: „Menschenwürde und Autonomie am Lebensende ‒ Überlegungen im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid“, Vortrag beim Studientag Ethik. Möglichkeiten der Palliativmedizin bei der Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen, Bildungszentrum Diakonissen Speyer.
  • 07.05.2009: „Menschenwürde“, Vortrag im Rahmen des IFBK-FEST-Workshops „Anthropologische Bestimmungen von Personalität“, Heidelberg.